Am Sonnabend, dem 26. März 2022, kam es in Gera zu einem polizeilichen Übergriff auf einer Demonstration der „NEUE STÄRKE PARTEI“ (NSP). Diese wurde wegen angeblichen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz aufgelöst; es wurden 80 Strafanzeigen gefertigt und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Die „Neue Stärke“ war ursprünglich eine politische Gruppierung in Erfurt. Sie dehnte sich in andere Teile Thüringens aus und und formierte sich im Mai 2021 als politische Partei unter dem Namen „NEUE STÄRKE PARTEI“, Kurzform NSP. Inzwischen hat sie sich auch nach Sachsen ausgedehnt und in den hohen Norden, nach Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Unterlagen sind im Parteienregister des Bundeswahlleiters unter der Ordnungsnummer 82 registriert. Die Ordnungsnummer hat nichts mit einer Rangfolge zu tun, sie wird alphabetisch bestimmt. Daß die NSP dort weiter unten rangiert als beispielsweise die Partei DIE RECHTE (Platz 48) oder „DER DRITTE WEG“ (Platz 32) , hängt nur damit zusammen, daß der Buchstabe N im Alphabet halt später kommt als der Buchstabe D.
Diese neue Kleinpartei hat am 26. März in Gera eine Demonstration durchgeführt.
Wie bei Demonstrationen üblich, gab es ein sogenanntes Kooperationsgespräch mit der Versammlungsbehörde, was im Lande Thüringen die jeweilige Stadt (oder der Landkreis) ist, nicht aber die Polizei. In einem geradezu „penetranten Legalismus“, wie es seit den 90-er Jahren gern genannt wird, kündigte die „NSP“ an, sie wolle zum Zwecke des Seuchenschutzes in breit auseinandergezogenen Dreierreihen marschieren, um den Abstand von 1,5 Metern von Demonstrant zu Demonstrant einhalten zu können; und natürlich wolle sie in den äußeren Reihen ihres Demonstrationszuges (der bei ca. 80 Teilnehmern ungefähr 27 Reihe betragen würde) jeweils vom linken und rechten Flügelmann jeweils eine Fahne mit dem Parteiemblem tragen lassen. Das ist das gute Recht von Parteien. Parteifahnen genießen nach dem Grundgesetz wegen besonderer Privilegierung einen hohen Status; ihre Anzahl kann genauso wenig beschränkt werden wie die Verwendung der Bundesfahne oder der Fahnen der deutschen Bundesländer oder die der Europäischen Union. (Wenn man mal davon absieht, daß es Angehörigen der Partei NSP wahrscheinlich eher fern liegen würde, das neue Sternenbanner der EU zu tragen…..)
Die Veranstaltung begann planmäßig; ein Teil des Umzuges wurde durchgeführt, die ersten zwei Reden wurden gehalten, und dann schritt die Polizei ein.
Den Teilnehmern wurde aufgegeben, wie der Parteifunktionär Michel Fischer auf Nachfrage bekundete, Kleidung mit dem Emblem der Partei abzulegen. Auch wurden sie aufgefordert, die Parteifahnen einzurollen. Dies verweigerten die Mitglieder beziehungsweise Teilnehmer natürlich, und daraufhin wurden ihrer ungefähr 80 wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz festgenommen und die Veranstaltung aufgelöst.
Ein Akt, den man eher im angeblich so autokratisch regierten Rußland als in der vermeintlichen Musterdemokratie BRD hätte erwarten sollen. Allerdings muß man beim Vergleich der beiden Systeme feststellen, daß die Polizei der BRD nicht weniger hochgerüstet ist als die berüchtigten Spezialeinheiten des russischen Innenministeriums mit dem Namen OMON.
Dieser freche Angriff betrifft jedenfalls nicht allein die etwa achtzig Demonstranten von Gera oder die Kleinpartei NSP. Er richtet sich gegen alle Dissidenten. Deshalb ist Solidarität mit den Betroffenen das Gebot der Stunde. Denn Solidarität ist eine Waffe. Auch und gerade gegen Repression.
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