Für Samstag (25. April) geplante Mahnwache in Bremerhaven juristisch durchgesetzt!

Elementare Rechte, etwa Versammlungs- und Meinungsfreiheit, müssen auch in Zeiten von Corona gelten – deshalb meldete DIE RECHTE, die in Bremerhaven seit 2018 mit einem eigenen Kreisverband aktiv ist, in der Seestadt für Samstag (25. April) eine Mahnwache an. Während verschiedene Bundesländer das Versammlungsrecht derzeit massiv beschneiden (obwohl das Bundesverfassungsgericht generelle Versammlungsverbote als rechtswidrig einstufte), ist im Stadtstaat Bremen die Versammlungsfreiheit noch weitestgehend intakt, es fand jüngst sogar eine linke Demonstration als Aufzug statt. Doch wenn es sich um rechte Versammlungen handelt, schrillen bei der Versammlungsbehörde, zumindest in Bremerhaven, die Alarmglocken. Und so verweigerte die Stadt Bremerhaven zunächst jede Kommunikation mit dem Veranstalter, sondern schickte stattdessen einen Verbotsbescheid, der sich darauf stützte, dass Ansammlungen in Zeiten von Corona pauschal verboten seien, wobei nahezu sämtliche Gesetze und richterliche Entscheidungen der jüngsten Zeit ignoriert wurden. Gegen diesen Versuch, das Versammlungrecht zu beschneiden, reichte DIE RECHTE unmittelbar Klage vor das Verwaltungsgericht Bremen ein. Und siehe da: Nachdem das Gericht vermutlich auf dem „kurzen Dienstweg“ der Stadt Bremerhaven die Rechtslage verdeutlicht hat, wurde das Verbot aufgehoben und die Versammlung erlaubt. Doch einige besonders schlaue Beamte wollten zum nächsten Trick ansetzen: Sie erließen eine Verbotsverfügung, die eine Durchführung der geplanten Versammlung kaum möglich gemacht hätte. So wurde nicht nur der Versammlungsort an eine gänzlich unattraktive Fläche verlegt, auch die Teilnehmerzahl wurde pauschal auf maximal 20 beschränkt, zudem wurden Personen ab 60 als sogenannte „Risikogruppe“ von der Teilnahme ausgeschlossen und selbst für den Aufbau des Lautsprecherwagens enge Beschränkungen erlassen. Doch DIE RECHTE weiß mit solchen Schikanen umzugehen: Binnen kürzester Zeit, wurde die nächste Eilklage zum Verwaltungsgericht Bremen eingereicht. Und das Spiel war wieder identisch, offenbar nach einem Rüffel des Gerichtes, fügte sich die Stadt Bremerhaven und zog alle angefochtenen Auflagen zurück. Nun, es geht doch und am Ende siegt das Recht, aber Grundrechte sind andererseits auch keine Spielwiese, auf der sich Behörden beliebig tummeln dürfen.

Nun findet also am Samstag (25. April) ab 14.00 Uhr auf dem Llodyplatz die Mahnwache statt, mit der auf die alarmierenden Beschränkungen von Bürgerrechten aufmerksam gemacht werden soll, die derzeit gelten. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Versammlungsbehörde (und die in ihrem Auftrag handelnde Polizei) zumindest vor Ort an alle Gesetze hält. Wenn nicht, wird es natürlich weitere Nachhilfe geben. Und ansonsten steht der ersten Versammlung von DIE RECHTE seit Beginn der Corona-Krise nichts mehr im Weg!

Quelle: DIE RECHTE – Landesverband Bremen

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