Trotz Gerichtsentscheid: Polizei verhindert Mahnwache von DIE RECHTE in Wuppertal!

Es sind offenkundige Rechtsbrüche, welche die Wuppertaler Polizei rund um den 9. November 2018 begangen hat: Um eine Versammlung der Partei DIE RECHTE zu verhindern, war der Behörde offenbar jedes Mittel recht. Zunächst wurde ein willkürlicher Verbotsbescheid erlassen, in dem – entgegen der ständigen Rechtsprechung – behauptet wird, eine nationale Versammlung sei der Bevölkerung an einem symbolträchtigen Tag wie dem 9. November nicht zumutbar. Gegen diesen Bescheid legte die Partei im Eilverfahren Rechtsmittel ein, das Verwaltungsgericht Düsseldorf kippte mit Beschluß vom 9. November 2018 (Aktenzeichen 18 L 3256/18) das Versammlungsverbot und betonte ausführlich, daß dieser Tag nicht einseitig für bestimmte Themen „gepachtet“ sei. Wer gedacht hätte, daß die Wuppertaler Polizei nach dieser ersten juristischen Ohrfeige zu einem rechtsststaatlichen Verhalten zurückkehrt, irrte sich aber gewaltig.

Redeverbot: Massive Einschnitte in die Meinungsfreiheit

Bereits beim Eintreffen der ersten Versammlungsteilnehmer war erkennbar, daß lediglich eine Fläche auf einer Wupper-Brücke am Rand des Berliner Platzes für die Mahnwache, die auf dem Platz stattfinden sollte, zur Verfügung stand. Zudem wurde durch die Polizei mitgeteilt, daß nicht nur sämtliche Aussagen mit Bezug zum 9. November 1938 per Auflage untersagt seien (was juristisch nicht zu beanstanden wäre), sondern auch die Thematisierung der im Vorfeld geführten Klage, da bei dieser erwähnt werden müsse, aus welchen Gründen die Polizei die Versammlung untersagt hätte und dies einen direkten Bezug zur Reichspogromnacht herstellen würde. Eine solche Auffassung ist nicht nur unfaßbar dreist, sondern auch rechtswidrig: Die Polizei begeht einen Rechtsbruch und untersagt eine Versammlung einer Partei, die sich dagegen wehrt, um anschließend die Auflage zu erhalten, nicht über diesen Rechtsbruch sprechen zu dürfen. Doch die Schikanen sollten noch weitergehen…

Willkürliche Auflagen machen Durchführung unmöglich

Als Reaktion auf diese ersten schweren Eingriffe in das Versammlungsrecht, hatten die Teilnehmer beschlossen, ihren Mund symbolisch mit Klebeband zu verschließen, um zu signalisieren, wie schwer die Polizei in das Recht auf freie Meinung eingreift. Als das Klebeband ausgegeben wurde, klebten die Teilnehmer das Band zunächst auf ihre Oberbekleidung, um erst zu Beginn der Aktion den Mund zu verschließen. In dieser Phase, die wenige Minuten dauerte, erschien ein panischer Polizeieinsatzleiter, der ansonsten offenbar eher mit Streifendienst beschäftigt ist und überfordert wirkte, der per Auflage – ohne weitere Begründung – verfügte, daß es untersagt sei, gelbes Klebeband auf der Oberbekleidung anzubringen, dies wäre eine Anspielung auf die Judenverfolgung im Dritten Reich. Was ein handelsübliches Klebeband, das zufällig gelb (oder eher beige) war, mit der Judenverfolgung zu tun haben soll, bleibt das Geheimnis des Einsatzleiters, der offenbar gerade erst zu Hochtouren auflief und im nächsten Satz auch die Verwendung von schwarz-weiß-roten Fahnen per „Eilauflage“ untersagte. Ohne weitere Begründung, wohlgemerkt. Als wäre die Liste der Rechtswidrigkeiten nicht schon lang genug, kam es im weiteren Verlauf zu einer Rangelei, bei welcher ein Nationalist ohne erkennbaren Grund abgeführt und einer Kontrolle unterzogen wurde, in dieser Situation bedrohten Streifenpolizisten, die scheinbar als „Aushilfe“ der Hundertschaften eingesetzt waren, Versammlungsteilnehmer mit ausgefahrenen Teleskopschlagstöcken. Offenbar auf den geringsten Anlaß wartend, endlich auf die verhaßten Rechten einprügeln zu können.

Die Versammlung wurde letztlich beendet, ehe sie überhaupt begonnen hatte, der skandalöse Polizeieinsatz machte eine planmäßige Durchführung unmöglich. Sichtlich erfreut, daß die Versammlung nur wenige Sekunden dauerte, zeigte sich dann auch der Einsatzleiter, der eine dreimalige Nachfrage an den rechten Versammlungsleiter stellte, ob er es wirklich richtig verstanden habe, daß alles schon vorbei sei. Tatsächlich wird diese Freude aber nicht lange anhalten, denn selbstverständlich bleibt kein Rechtsbruch unbeantwortet. Bereits nach der Demonstration im Juni 2018, bei der es zu anlaßlosen Vorkontrollen aller Teilnehmer kam, reichte DIE RECHTE eine Verwaltungsklage gegen die Polizei Wuppertal ein, im Hinblick auf die Versammlung am 9. November 2018 wurde ein rechtswidriges Verbot juristisch gekippt und auch die verhinderte Versammlung wird die Justiz beschäftigen. Die Zeiten, in denen Polizeibehörden nationale Deutsche als juristisches Freiwild betrachtet haben, sind vorbei – da kann die Polizei in Wuppertal gerne ihre Dortmunder Kollegen fragen, die in regelmäßigen Abständen juristisch der Partei DIE RECHTE unterliegen. Es bedarf aber genauso einer politischen Antwort auf der Straße. Und die wird die Polizei Wuppertal demnächst bekommen. Ob die Polizeiführung, die sich mit dem Versammlungsverbot brüsten wollte, auch dann noch „voll des Lobes“ für ihre Einsatzleitung ist, wird sich zeigen. Schon viele Polizisten hielten sich für besonders clever, wenn sie ihre eigenen Gesetze gebrochen haben, um die nationale Opposition zu schikanieren. Sie wurden in der Regel eines Besseren belehrt!

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Wuppertal

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