Was nationale Gruppen bereits vor Jahren nachwiesen (wir zum Beispiel ausführlich in dem Artikel „Asylpolitik ist deutlicher Rechtsbruch“) wird langsam auch für die Allgemeinheit zugegeben. Selbst die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gaben nun an, daß sie keine Rechtsgrundlage für das Handeln der Bundesregierung während der Asylkrise finden können, was ganz einfach heißt, daß dieses illegal war.

Nach Meinung dieser Juristen hätte man für eine solch folgenschwere Entscheidung, wie sie die Grenzöffnung für hinderttausende illegale Einwanderer zweifellos darstellte, das Parlament befragen müssen. Angela Merkel hatte sich hingegen nur mit einigen Ministern abgestimmt. Auch in der Folgezeit gab es niemals eine Abstimmung im Bundestag zu dieser Entscheidung.

Grundsätzlich hätten die Einwanderer somit nach geltenden Gesetzen an der Grenze abgewiesen werden müssen. Eine Ausnahme von dieser „Pflicht zur Einreiseverweigerung“ wäre nur beim „Vorliegen einer entsprechenden Anordnung des Bundesministeriums des Inneren“ möglich gewesen. Selbst eine solche ist aber niemals erfolgt.

Hätte man sich an die Gesetze gehalten, hätten im Jahr 2016 nur 905 (!) Personen einen Asylantrag in Deutschland stellen dürfen, weil sie nicht über sichere Drittstaaten einreisten. Es bleibt zu hoffen, daß Angela Merkel und ihre Helfer für dieses riesige Verbrechen gegen das deutsche Volk eines Tages in einem freien Deutschland vor Gericht gestellt werden.

Bild: Wikipedia | Angela Merkel | European People’s Party | cc-by-2.0

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