Im Jahr 2017 fast 300.000 Straftaten alleine durch „Zuwanderer“

Das BKA hat vor kurzem das „Bundeslagebild 2017 – Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ veröffentlicht. Dieses zeigt deutlich, was vom behaupteten kriminellen „Einzelfall“ der „Flüchtlinge“ zu halten ist. Täglich begehen Asylanten mehr als 818 Straftaten, darunter über 149 Körperverletzungen, mehr als 14 Sexualstraftaten, rund 2 sexuelle Mißbräuche von Kindern und täglich über eine Straftat gegen das Leben (Mord und Totschlag). Auch den Terrorismus und die Organisierte Kriminalität beflügeln sie.

Dabei muß beachtet werden, daß „lediglich aufgeklärte Fälle betrachtet werden“. Das Dunkelfeld ist also wesentlich größer. Als Zuwanderer gilt im Text des BKA alles, was ansonsten unter der irreführenden Bezeichnung „Flüchtling“ erfaßt wird. Andere ausländische Kriminelle sind also nicht eingerechnet.

Fast 300.000 Straftaten alleine durch „Zuwanderer“

Doch alleine dank der Asylanten wurden im Jahr 2017 „im Bereich der Allgemeinkriminalität (ohne ausländerrechtliche Verstöße) 289.753 Straftaten registriert, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde.

Begangen wurden diese von insgesamt 167.268 tatverdächtigen Zuwanderern, womit sie alleine 8,5 % der Tatverdächtigen in Deutschland stellen, obwohl sie nicht mehr als rund zwei Prozent der Bevölkerung ausmachen.

Wer den enormen Unterschied zwischen den Tatverdächtigen und den begangenen Straftaten betrachtet, dem fällt auf, daß eine erhebliche Menge der „Zuwanderer“ mehr als eine Straftat begangen haben muß. Tatsächlich war „rund ein Drittel der tatverdächtigen Zuwanderer (32 %) […] im Berichtsjahr mehrfach tatverdächtig“. Fast 6000 schafften es sogar 6-10 Taten zu begehen, rund 2200 begingen 11-20 Taten und über 600 schafften es innerhalb eines Jahres mehr als 20 Taten zu begehen!

Mehr Mord und Totschlag, Rauschgift- und Sexualdelikte

Während die Diebstähle abgenommen haben, sieht das bei schweren Straftaten anders aus:

Im Bereich der Straftaten gegen das Leben, der Rauschgiftdelikte und der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hingegen sind teilweise deutliche Zunahmen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.

Bei Mord und Totschlag stellten „Zuwanderer“ bei aufgeklärten Fällen sogar 15 % der Tatverdächtigen: „Im Jahr 2017 wurden 447 Straftaten gegen das Leben erfaßt, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde. Bezogen auf alle in der PKS erfaßten aufgeklärten Straftaten gegen das Leben lag der Anteil der Taten, an denen ein Zuwanderer beteiligt war, im Jahr 2017 bei 15 % (2016: 13 %).“ Ganze 19 von ihnen versuchten gleich mehrmals Menschen umzubringen.

Die Gesamtzahl der aufgeklärten Straftaten gegen das Leben bewegte sich im Fünf-Jahres-Vergleich (2013-2017) zwischen 2.700 und 3.000 Straftaten jährlich. Die Zahlen aufgeklärter Straftaten gegen das Leben mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer steigen dabei jährlich an.

Um das noch einmal in Relation zu setzen: Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 2.971 Straftaten gegen das Leben. Nach ihrem Anteil an der Bevölkerung hätten „Flüchtlinge“ davon rund 60 begehen dürfen, um ebenso kriminell zu sein, wie die restliche Bevölkerung. Stattdessen waren es 447 und somit wesentlich mehr als das 7-fache.

Sexualdelikte steigen weiter an

Im Jahr 2017 wurden 5.258 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (2016: 3.404) erfaßt, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde.“ Sie stellten in diesem Bereich 11,9 % der Tatverdächtigen, was ebenfalls eine weitere Steigerung zu den Vorjahren war.

Dabei kam es zu 1482 Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen/Übergriffen. Hinzu kommen 711 sexuell mißbrauchte Kinder!

Gesunkene Diebstähle schönen die Statistik,
Körperverletzungen und Rauschgiftdelikte gestiegen

Im Vergleich zum Jahr 2016 ist die Zahl der Diebstahlsdelikte mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer deutlich auf 75.748 Straftaten gesunken.“ In diesem Bereich ist es mehr als fraglich, ob nicht inzwischen einfach sehr viel weniger Taten angezeigt werden, da die Anzeigen nur selten etwas bringen, außer viel Ärger und Aufwand.

Im Jahr 2017 wurden 71.000 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit erfaßt, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde (2016: 69.035 Fälle).“ Darunter waren über 54.000 Körperverletzungen, wobei gerade die gefährlichen und schweren Körperverletzungen angestiegen sind. Zusätzlich brachten sie es auf rund 3.600 Raubstraftaten.

Die Zahl der im Jahr 2017 aufgeklärten Rauschgiftdelikte mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer stieg erneut an und lag mit 26.761 Straftaten auf einem 5-Jahres-Hoch.

Im Bereich des unerlaubten Handels bzw. Schmuggels von Rauschgiften gem. § 29 BtMG war bei mehr als jedem achten Fall ein Zuwanderer tatverdächtig.

Deutsche wesentlich häufiger Opfer von „Zuwanderern“ als umgekehrt

Die Zählung von Opfern ist in der Statistik nur äußerst grob, da sie nur bei bestimmten Taten erfaßt wird. „Eine Opfererfassung erfolgt bei ausgewählten Delikten insbesondere aus den Bereichen der Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit.“ Es gibt also wesentlich mehr nicht gezählte Opfer. Trotzdem ergeben sich daraus interessante Anhaltspunkte.

Denn den rund 39.000 erfaßten deutschen Opfern durch „Zuwanderer“ stehen lediglich rund 6.800 „Flüchtlinge“ gegenüber, die einer Straftat zum Opfer fielen, an der Deutsche beteiligt waren. Auf deutscher Seite gab es dabei mehrere Todesopfer, während diese auf der Gegenseite nicht zu beklagen waren. Ein weiterer Beweis dafür, daß die linke Mär vom „bedrohten Flüchtling“ nicht aufrechterhalten werden kann, sondern Deutsche berechtigterweise Angst vor den kriminellen Neuankömmlingen haben. „Insgesamt waren 72 % der Opfer von Sexualdelikten mit tatverdächtigen Zuwanderern deutsche Staatsangehörige.

Organisierte Kriminalität floriert

Unter den zuwanderungsstarken Herkunftsländern wurden am häufigsten OK-Gruppierungen registriert, die von albanischen Staatsangehörigen dominiert wurden (21 Gruppierungen). Die weit überwiegende Mehrheit dieser Gruppierungen war im Bereich des Rauschgifthandels/-schmuggels aktiv.

Die insgesamt 16 festgestellten nigerianisch dominierten OK-Gruppierungen waren insbesondere in den Deliktsbereichen Schleuserkriminalität, Rauschgifthandel/-schmuggel sowie Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben aktiv.

Im Jahr 2017 wurden darüber hinaus 13 OK-Gruppierungen von serbischen Staatsangehörigen dominiert. Am häufigsten waren diese im Bereich des Rauschgifthandels/-schmuggels tätig, gefolgt von Eigentumskriminalität und Gewaltkriminalität.

Jeweils 12 OK-Gruppierungen wurden von kosovarischen Staatsangehörigen bzw. syrischen Staatsangehörigen dominiert.

Traten die syrisch dominierten OK-Gruppierungen insbesondere im Bereich der Schleuserkriminalität gefolgt von Rauschgifthandel/-schmuggel in Erscheinung, so waren kosovarisch dominierte OK-Gruppierungen gleichermaßen in den Bereichen Eigentumskriminalität und Rauschgifthandel/-schmuggel tätig, gefolgt von Fälschungskriminalität.

Auch Terrorgruppen erfreuen sich hoher Beliebtheit

Aufgrund der Flüchtlingssituation hat sich für die terroristischen Organisationen die Möglichkeit ergeben, mögliche Attentäter oder Unterstützer in die Bundesrepublik einzuschleusen. Zudem können sich unter den Flüchtlingen Einzelpersonen befinden, die entweder bereits vor der Einreise terroristischen Organisationen angehörten oder sich erst während des Aufenthaltes in Deutschland aufgrund unterschiedlichster Faktoren – vor allem aufgrund einer professionellen Propaganda und gezielten Internetaktivitäten von Angehörigen terroristischer Organisationen – radikalisieren.

Entsprechende Hinweise auf mutmaßliche Kämpfer bzw. Angehörige, Unterstützer oder Sympathisanten terroristischer Organisationen unter den Flüchtlingen und entsprechende Ermittlungsverfahren bestätigen dies. Damit geht die Gefahr einher, daß sich aus diesem Kreis einzelne Personen dazu entscheiden, eigenständige terroristische Aktivitäten in der Bundesrepublik durchzuführen.

Die Anschläge in Würzburg/BY und Ansbach/BY im Juli 2016, das Attentat in Hamburg im Juli 2017 sowie die verhinderten Attentate durch die Festnahmen in Chemnitz/SN Anfang Oktober 2016 und Schwerin Ende Oktober 2017, die jeweils von allein reisenden männlichen Jugendlichen oder jungen Männern verübt wurden, untermauern diese Einschätzung.

[…]

Die Hinweiszahlen zu sich in Deutschland aufhaltenden mutmaßlichen (aktiven bzw. ehemaligen) Kämpfern bzw. Angehörigen/Unterstützern/Sympathisanten terroristischer Organisationen im Ausland bzw. „islamistisch-motivierten Kriegsverbrechern“ stiegen an. Dieser Trend wird sich vermutlich weiterhin fortsetzen.

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

Leave a Reply

Your email address will not be published.