„Freiheit für Ursula“: Flugblattverteilung in Kerpen und überregionale Aktionen in den nächsten Monaten

Am vergangenen Freitag (3. August) wurden in Kerpen erneut Flugblätter im Rahmen der „Freiheit für Ursula“-Kampagne verteilt. Die 89-Jährige sitzt seit mehreren Monaten einzig aufgrund von Meinungsäußerungen in einem deutschen Gefängnis. In den nächsten Monaten wird es mehrere überregionale Aktionen geben, um auf das Schicksal der Kämpferin für die Meinungsfreiheit aufmerksam zu machen.

Der 3. August war dabei ein symbolisches Datum für eine weitere Flugblattverteilung, da das Bundesverfassungsgericht an diesem Tag die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde von Ursula Haverbeck veröffentlichte, wobei die Entscheidung bereits am 22. Juni 2018 gefällt wurde. Wie häufig in der Vergangenheit, etwa beim Thema ESM, winden sich die Verfassungsrichter, um Erklärungen dafür zu liefern, weshalb bestimmte Entscheidungen trotz der anderslautenden Bestimmungen des Grundgesetzes rechtmäßig seien.

So wird in Artikel 5 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit garantiert, sie darf nur durch „allgemeine Gesetze“ eingeschränkt werden. Dies betrifft etwa die strafbare Beleidigung, die gewisse Äußerungen für alle Personen in Deutschland untersagt (auch wenn selbst dieses Gesetz in der Praxis bei Beleidigungen, die gegen Deutsche gerichtet sind, kaum konsequent angewandt wird, zumindest theoretisch ist es allerdings allgemeingültig).

Im Gegenteil dazu sind Teile des § 130 „Volksverhetzung“ Sondergesetzgebung, die einzig gegen eine politische Richtung gerichtet sind. Aus politischer Opportunität hat das Verfassungsgericht am 4. November 2009 höchstrichterlich entschieden, daß diese Sonderbestimmungen jedoch ausnahmsweise rechtens wären. Ein Aufschrei in der Gesellschaft fiel trotz dieser schicksalsschweren Entscheidung aus, da sich das Gesetz maßgeblich gegen „Rechtsextreme“ richtet, die Vogelfreien der heutigen Zeit.

Grundsätzlich wurde hier jedoch einmal mehr offensichtlich, daß das Grundgesetz keineswegs die feststehende Grundlage unseres Staates ist, wie das oft dargestellt wird, sondern es bei Bedarf zurechtgebogen werden kann. Solange man die politische Macht in den Händen hält, wird auch Sondergesetzgebung gegen politische Oppositionelle für rechtmäßig erklärt. Nach einem demokratischen Rechtsstaat klingt das nun nicht gerade.

Insbesondere auch das Festschreiben gewisser geschichtlicher Wahrheiten, über die dann von Juristen gewacht wird, anstatt eine freie Forschung zuzulassen, widerspricht jeder Vorstellung eines freiheitlichen Staates und erinnert eher an Ketzer-Prozesse des Mittelalters.


Ursula Haverbeck steht in dieser Auseinandersetzung ganz klar auf der Seite der Freiheit und hat unsere Unterstützung damit vollkommen verdient. Diese werden wir ihr unter anderem am Mittwoch, den 12. September, zeigen, wenn sie vor dem Hamburger Landgericht steht. An diesem Tag wird eine Kundgebung auf dem Sievekingplatz, unmittelbar vor dem Eingang des Landgerichts Hamburg, stattfinden. Anläßlich des 90. Geburtstages von Frau Haverbeck, den sie am 8. November 2018 begeht, findet am darauffolgenden Samstag, den 10. November, eine große Demonstration in Bielefeld statt, wo sie aktuell inhaftiert ist. Aktuelle Informationen zum Thema gibt es durchgehend auf der Seite freiheit-fuer-ursula.de, wo auch die Bestellung von Material für eigene Aktionen möglich ist.

Unterstützt die Kampagne! Freiheit für Ursula!

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

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