Zum Jahresende haben wir nochmal eine gute Nachricht zu vermelden: Das Verfahren gegen den 63-jährigen Jäger aus dem sauerländischen Neuenrade, der im April einen kriminellen Einwanderer erschossen hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft Hagen eingestellt. Die Info stammt vom Nachrichtenportal „Tag24“.

Bei dem Erschossenen handelt es sich um einen Asylanten, der in Herford untergebracht war und der von der Presse als „18-jähriger Albaner“ bezeichnet wird. Doch sowohl Alter als auch Volkszugehörigkeit dürfen getrost bezweifelt werden: In vielen Fällen geben illegale Einwanderer ein jüngeres Alter an, um ihre Chancen auf ein Bleiberecht zu erhöhen und um im Falle von Straftaten vor einem Jugendrichter statt vor einem Gericht für Erwachsene zu landen. Ebenso unklar ist, ob es sich bei dem Kriminellen tatsächlich um einen Albaner oder um einen Zigeuner handelte.

Klar ist allerdings, daß sich der Asylant für seinen bewaffneten Wohnungseinbruch im April den Falschen ausgesucht hat: Der Wohnungsbesitzer, der sich zum Zeitpunkt des Einbruchs im Haus befand, ist Jäger und darf legal Waffen besitzen. Als er den Täter stellte und ein Messer in dessen Hand entdeckte, griff er zur Notwehr und schoß dem Einbrecher in den Kopf. Ein Komplize konnte von der Polizei gestellt werden, ein Dritter konnte unerkannt entkommen.

DIE RECHTE: Jetzt Kleine Waffenscheine und Waffenbesitzkarten beantragen!

In vielen anderen Ländern wäre der couragierte Jäger vom Bürgermeister empfangen worden und hätte einen Orden bekommen, aber im Merkel-Regime bekam er zunächst ein Strafverfahren. Doch die Staatsanwaltschaft entschied – in der heutigen Zeit fast schon ein kleines Wunder – nach gesundem Menschenverstand und im Einklang mit der Rechtsordnung und stellte das Verfahren gegen den 63-Jährigen ein.

DIE RECHTE empfiehlt allen deutschen Landsleuten, zum Selbstschutz einen Kleinen Waffenschein und nach Möglichkeit auch eine Waffenbesitzkarte zu beantragen!

Der Kleine Waffenschein berechtigt dazu, Gas- und Schreckschußpistolen auch außerhalb der Wohnung mitführen zu dürfen. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, daß man keine hohen Vorstrafen wie Haft- und Bewährungsstrafen oder Geldstrafen von mindestens 90 Tagessätzen im Vorstrafenregister stehen hat. Für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins ist das örtliche Polizeipräsidium zuständig, das auch weitere Auskünfte erteilt.

Die Waffenbesitzkarte berechtigt dazu, auch bestimmte „scharfe“ Waffen besitzen zu dürfen, z.B. weil man Jäger oder Sportschütze ist. Allerdings hat das Merkel-Regime die Anforderungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte bewußt hoch angesetzt, damit sich möglichst wenige Deutsche legal bewaffnen dürfen. Die genauen Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte kann man sich im Weltnetz anschauen.

DIE RECHTE fordert Liberalisierung des Waffenrechts

Die Methoden der linken Parteien sind sehr durchschaubar: Einerseits fordern sie strengere Waffengesetze, andererseits die Liberalisierung des Betäubungsmittelgesetzes. Aus linker Sicht ist das vollkommen logisch: Schließlich läßt sich ein bekifftes, waffenloses Volk wesentlich leichter unterdrücken als ein geistig klares und bewaffnetes Volk.

DIE RECHTE allerdings fordert, daß grundsätzlich jeder erwachsene, geistig gesunde Mensch legal Waffen in seiner Wohnung besitzen darf. Außerdem sollen auf Antrag Lizenzen erteilt werden, diese Waffen auch außerhalb der Wohnung mitführen zu dürfen. Die Erlaubnis zum Waffenbesitz darf natürlich nicht für Gewaltverbrecher und psychisch Kranke gelten.

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Ostwestfalen-Lippe

Bild: RainerSturm / pixelio.de

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