Die politisch interessierte Öffentlichkeit Bielefelds schaut derzeit gespannt auf den Dissidenten-Prozeß gegen Sascha Krolzig vom DIE RECHTE-Kreisverband Ostwestfalen-Lippe wegen Kritik am Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold. Doch nun wird noch gegen einen anderen bekannten Bielefelder Politiker ermittelt, der bei der Polizei kein Unbekannter ist: Die Rede ist von Klaus Rees, seines Zeichens Fraktionsvorstand, Ratsmitglied und Fraktionsgeschäftsführer der Bielefelder Grünen.

Wie uns mitgeteilt wurde, wird gegen Rees nun wegen des Verdachts der Terrorismus-Unterstützung ermittelt, genauer gesagt geht es um das verbotene Symbol der YPG, dem syrischen Ableger der kurdischen PKK. Rees hatte dieses Symbol bereits am 10. März auf seine öffentliche Facebook-Seite gestellt. Nachfolgend dokumentieren wir den Wortlaut der Strafanzeige:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit erstatte ich

Strafanzeige

und, soweit erforderlich,

Strafantrag

gegen

Herrn Klaus Rees (im Original erfolgt die Wohnanschrift)

wegen Verstoßes gegen § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 VereinsG und allen weiteren infrage kommenden Delikten.

Begründung:

Nach § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 VereinsG wird bestraft, wer Kennzeichen einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Vereine oder Parteien oder eines von einem Betätigungsverbot nach § 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 betroffenen Vereins während der Vollziehbarkeit des Verbots oder der Feststellung verbreitet oder öffentlich oder in einer Versammlung verwendet.

Herr Rees veröffentlichte am 10. März 2017 auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil https://www.facebook.com/klaus.rees ein Bild der Flagge bzw. des Symbols der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG. Dieses Symbol ist dort bis heute zu sehen. (Anlagen 1a-1c)

Wie aus einem Artikel von Spiegel Online, ebenfalls vom 10. März 2017, hervorgeht, steht das öffentliche Verwenden des Zeichens der syrischen Kurdenmiliz YPG unter Strafe. (Anlage 2)

Heer Rees ist als Fraktionsvorstand, Ratsmitglied und Fraktionsgeschäftsführer der Bielefelder Grünen politisch interessiert, sodass er wusste, dass es sich bei dem abgebildeten Zeichen um ein in Deutschland verbotenes Zeichen der Nachfolgeorganisation der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) handelt. Die Einstellung des YPG-Zeichens am 10. März 2017, also just an dem Tag, als bundesweit über die Strafbarkeit dieses Symbols berichtet wurde, stellt eine besondere Provokation des Rechtsstaates dar.

Somit hat sich Herr Rees wegen Zuwiderhandlung gegen Verbote gem. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 VereinsG strafbar gemacht.

Herr Rees ist bereits polizeibekannt. So wurde er im Mai 2012 nach einer Rangelei, an der er maßgeblich beteiligt war, unter dem Vorwurf, einen Polizisten geschlagen zu haben, in Gewahrsam genommen. Im Mai 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen Rees wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat gebietet es, Herrn Rees endlich die juristischen Grenzen aufzuzeigen.

Ich ersuche ausdrücklich um Mitteilung über die Behandlung meiner Anzeige.

Mit freundlichen Grüßen,

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Ostwestfalen-Lippe

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