Sie haben es tatsächlich getan: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat eine Anklage erhoben, deren politische Motivation offensichtlicher kaum sein könnte und bei der wohl jeder unvoreingenommene Jurist die Hände über dem Kopf zusammenschlagen würde – und das Amtsgericht Bielefeld hat diese Anklage zugelassen!
Die Geschichte geht zurück auf den August 2016: Zu diesem Zeitpunkt wurde nämlich eine mediale Hetzkampagne gegen den Inhaber einer Druckerei losgetreten, der seit über 15 Jahren das offizielle Amtsblatt der Gemeinde Preußisch Oldendorf (Kreis Minden-Lübbecke) druckt und nebenbei Betreiber eines kleinen Verlages ist. Dieser Verlag wiederum hat einige zeitgeistkritische Bücher im Programm, die den politisch korrekten Sittenwächtern sehr sauer aufstoßen, darunter auch eines mit dem Titel „Vorbildliche und bewährte Männer der Waffen-SS“.
Ins mediale Trommelfeuer, geschürt von dem unter dem Deckmantel des Journalismus agierenden Antifa-Aktivisten Julian Feldmann, stieß unter anderem der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold, ein emeritierter Musikprofessor namens Matitjahu Kellig. Dieser forderte im Interview mit dem WDR den Bürgermeister von Preußisch Oldendorf dazu auf, der Druckerei den Auftrag für den Druck des Amtsblattes zu entziehen.
Dies wiederum veranlaßte unseren Kreisverband, sich mit dem politisch korrekten Meinungsterror im Merkel-Regime kritisch auseinanderzusetzen. Zu dem Fernseh-Auftritt Kelligs schrieben wir seinerzeit unter anderem, dieser habe in selbstgefälliger und frecher Art und Weise die Stadt dazu aufgefordert, sich von der betreffenden Druckerei zu trennen – womit die Druckerei in existentielle Schwierigkeiten geraten wäre.
Der Juden-Funktionär und sein Star-Anwalt
Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold war es anscheinend nicht gewohnt, daß man seine Worte infragestellt, ja mehr noch, daß man seinen Worten sogar eindeutig widerspricht! Wie reagiert man nun auf diese Chuzpe? – Vielleicht, indem man sich mit der Kritik sachlich auseinandersetzt, oder vielleicht sogar, indem man ein wenig Einsicht zeigt? – Nichts dergleichen! Kellig erstattete umgehend Strafanzeige gegen Sascha Krolzig, den presserechtlich Verantwortlichen für die Netzseite des KV OWL. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen „Beleidigung“ ein.
Am 20. Dezember, ausgerechnet dem letzten Tag des jüdischen Lichterfestes „Chanukka“, stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO wegen fehlenden Tatverdachts erwartungsgemäß ein. Doch damit wollte sich Kellig nicht abfinden und heuerte kurzerhand den „Star-Anwalt“ Thomas Walther an. Walther ist eine schillernde Persönlichkeit, der sich von der Presse gerne „Nazijäger“ nennen läßt und bereits in den „Auschwitz-Prozessen“ von Lüneburg und Detmold als Nebenkläger-Anwalt auftrat.
Dieser Thomas Walther beantragte bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm die Wiederaufnahme des Verfahrens – und was dann geschah, könnte einmal als ganz besonders unrühmliches und unappetitliches Kapitel in die bundesdeutsche Rechtsgeschichte eingehen. Die Generalstaatsanwaltschaft beauftragte die Staatsanwaltschaft in Bielefeld, das Verfahren wieder aufzunehmen. Mit Datum vom 6. Juni 2017 wurde Anklage erhoben. In der Anklageschrift lautete der Straftatvorwurf erstmals nicht nur Beleidigung, sondern wurde auf den Gesinnungsparagraphen „Volksverhetzung“ erweitert – genau wie von Kellig und Walther gefordert!
Von Gleichen und Gleicheren…
Doch damit nicht genug: Manche Aussagen, die Walther zuvor gegenüber der Presse zu Protokoll gegeben hatte, finden sich nahezu wörtlich in der Anklageschrift wieder! Anscheinend war Staatsanwalt Benjamin Scheffler nun ganz besonders darauf bedacht, keinen „Fehler“ zu machen, der seiner beruflichen Karriere vielleicht schaden könnte. Beim Lesen der Anklageschrift bekommt man jedenfalls den Eindruck, daß die Strafverfolgungsbehörde äußerst erpicht darauf war, Kellig und Walther jeden Wunsch von den Lippen abzulesen.
Die lichtvolle „Begründung“, warum nun nicht mehr nur wegen Beleidigung, sondern auch wegen Volksverhetzung angeklagt werde, lautet sinngemäß wiefolgt: Krolzig habe Kellig nur deshalb kritisiert, weil er ein Jude ist. – Potzblitz! Und wenn Kellig nicht zufälligerweise Jude wäre, sondern der „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ anhängen würde, wäre das dann auch Volksverhetzung? Oder wird hier vielleicht doch mit zweierlei Maß gemessen?
Insgesamt ist die Anklageschrift juristisch natürlich grober Unfug. Wenn jemand in einer politischen Auseinandersetzung, bezogen auf ganz konkrete Aussagen, als „selbstgefällig“ und „frech“ bezeichnet wird, ist das natürlich nicht strafrechtlich relevant – weder als „Beleidigung“ noch als „Volksverhetzung“. Doch darum geht es auch nicht. Kellig selbst hatte die Marschrichtung gegenüber der Lippischen Landeszeitung wiefolgt vorgegeben: „Die Staatsanwaltschaft muß doch auch die politische Frage bedenken. Das ist ein Freibrief für die Rechten. Jetzt können sie sagen, was sie wollen.“ – In der Tat, die „politische Frage“ wurde von der Justiz bedacht, denn genau darum geht es in dem anstehenden Prozeß unserer Meinung nach: Daß nämlich ein politisch verfolgter Nationalsozialist in der BRD den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde gefälligst nicht zu kritisieren hat.
Sascha Krolzig teilte auf Anfrage mit, daß er sich in dem anstehenden Prozeß selbst verteidigen und ausführlich zu den Vorwürfen Stellung nehmen wird. In dem Prozeß, der sich wahrscheinlich über mehrere Verhandlungstage erstrecken wird, sind zahlreiche Beweisanträge zu erwarten, unter anderem auch der Antrag auf eine zeugenschaftliche Vernehmung der Herren Kellig und Walther. Krolzig dazu: „In diesem Verfahren gibt es so viele Ungereimtheiten, so viele Merkwürdigkeiten, die unbedingt kritisch hinterfragt werden müssen. Deshalb fordere ich: Kellig muß in den Zeugenstand!“
Kommt alle am Donnerstag, den 7. September 2017, um 11.00 Uhr zum Amtsgericht Bielefeld (Gerichtsstraße 6, 33602 Bielefeld, 4. Etage, Sitzungssaal 4059), zum Showdown!
Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Ostwestfalen-Lippe
Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de
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