Mit Spannung schaut die politisch interessierte Bielefelder Öffentlichkeit derzeit auf den Dissidenten-Prozeß, der am 16. November vor dem Amtsgericht Bielefeld über die Bühne gehen soll. (Hier klicken für die Hintergründe des Prozesses.) Sascha Krolzig vom DIE RECHTE-Kreisverband Ostwestfalen-Lippe wird vorgeworfen, den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold, Matitjahu Kellig, öffentlich kritisiert zu haben, was für die Staatsanwaltschaft „Beleidigung“ und „Volksverhetzung“ darstellt. Mittlerweile gibt es einige Neuigkeiten zu der anstehenden Verhandlung zu vermelden.

Erster Etappensieg für Krolzig: Nebenkläger-Antrag abgelehnt

Kellig stellte zusammen mit seinem Anwalt Thomas Walther, der sich von der Presse gerne „Nazi-Jäger“ nennen läßt, einen Antrag auf Zulassung der Nebenklage. Mit völlig sachfremden Ausführungen wollte Walther das Gericht emotional beeinflussen und dabei durfte natürlich auch ein Hinweis auf den Holocaust nicht fehlen. Der Holocaust hat zwar mit dem Verfahren mal so rein gar nichts zu tun, aber das zieht ja immer irgendwie, so dachte sich Anwalt Walther wohl.

Mit einer ausführlichen Erwiderung legte Diplom-Jurist Krolzig dar, warum der Antrag auf Zulassung der Nebenklage abzulehnen ist. In dem Schreiben Krolzigs heißt es unter anderem, daß die Gefahr bestehe, Walther könne die Hauptverhandlung als Bühne für sein Geltungsbedürfnis nutzen und seine Vorgehensweise, mit sachfremden Erwägungen Emotionen zu erzeugen und so Einfluß auf das Verfahren zu nehmen, weiterführen. Der Antrag auf Zulassung der Nebenklage sei zurückzuweisen, weil weder ein gesteigertes Schutzbedürfnis noch ein gesteigertes Genugtuungsinteresse bestehe. Das Amtsgericht Bielefeld schloß sich dem Antrag Krolzigs auf Zurückweisung der Nebenklage an, da es keine „besonders schwere Folge“ der Tat erkennen konnte.

Kellig und Walther schalten Springer-Presse ein

Natürlich wollen Kellig und Walther den juristisch einwandfreien Beschluß des Amtsgerichts nicht akzeptieren und erhoben wieder mal Beschwerde, sodaß sich eine weitere Instanz mit dem Antrag auf Zulassung der Nebenklage beschäftigen wird. Und dazu braucht es anscheinend noch ein wenig mediale „Begleitmusik“, weshalb Kellig und Walther nun die Zeitung „Die Welt“ aus dem pro-zionistischen Springerverlag eingeschaltet haben. Schon im Titel „Warum reagiert die Justiz bei ‚frecher Jude‘ nicht?“ macht die Lügenpresse ihrem Namen alle Ehre, schließlich wurde Kellig niemals ein „frecher Jude“ genannt, sondern, bezogen auf seine konkreten Äußerungen, als „frecher Juden-Funktionär“ bezeichnet. Aber was kümmert das schon die Lügenpresse?

Kellig, Walther und Reporterin Gisela Friedrichsen sind merklich bemüht, auch in diesem Artikel die Fata Morgana einer „Drohkulisse“ gegen Kellig aufzubauen, was umso lächerlicher wirkt, wenn man bedenkt, wen Kellig da eigentlich angezeigt hat. Bei dem Angeklagten Krolzig handelt es sich um jemanden, der aus politischen Gründen schon zahlreiche Gerichtsverfahren hatte und sechs Monate in Gesinnungshaft saß; der wegen seinen Überzeugungen trotz abgeschlossenen Jura-Studiums kein Rechtsanwalt werden darf; der über soziale Netzwerke, per Email, brieflich oder persönlich unzählige Male beleidigt und bedroht wurde; dessen von ihm bewohntes Haus vor einigen Jahren mit Farbbomben attackiert wurde und der schon mehrfach körperlich angegriffen wurde, wobei es nur durch die Ausübung des Notwehrrechts niemals zu ernsthaften Verletzungen gekommen ist. Und dann kommt da ein gutsituierter Professor wie Matitjahu Kellig daher, der für seine Bestrebungen, einen kleinen Unternehmer aus politischen Gründen in den wirtschaftlichen Ruin treiben zu wollen, öffentlich kritisiert wurde und deshalb bittere Krokodilstränen vergießt? Was ist das eigentlich für eine Schmierenkomödie, die Kellig und Walther dem Gericht und der Öffentlichkeit auftischen wollen? Ähnliche Fragen dürften sich auch viele Leser des „Welt“-Artikels gestellt haben, wie man an den Leserkommentaren sehen kann.

Was Kellig und Walther vielleicht endlich mal einsehen sollten: Bei dem Antrag auf Zulassung der Nebenklage geht es um „Tatfolgen“, die auch tatsächlich existieren und nicht nur in der Phantasie bestimmter Personen. Deshalb war der Antrag auch folgerichtig abzulehnen.

Justiz zweifelt anscheinend selbst an der Strafbarkeit der Aussagen

Interessant ist noch ein weiterer Aspekt, den die Neue Westfälische in einem aktuellen Artikel ans Tageslicht bringt: Demnach sei Kellig und Walther von der Justiz nahegelegt worden, das Strafverfahren ruhen zu lassen und stattdessen lieber zivilrechtlich gegen den politischen Dissidenten Krolzig vorzugehen.

Das läßt darauf schließen, daß die Justiz selbst starke Zweifel an der Strafbarkeit der konkreten Formulierung hegt oder von der Nicht-Strafbarkeit ausgeht, sich aber eventuell aus politischen Gründen dazu genötigt sieht, die Anklageschrift zumindest zur Hauptverhandlung zuzulassen. Dazu würde dann auch passen, daß Kellig bereits im frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens die Justiz aufgefordert hatte, auch die „politische Frage“ zu bedenken.

Kreis der Beteiligten vergrößert sich durch Pflichtverteidigung

Vor wenigen Tagen teilte das Amtsgericht dem Angeklagten mit, daß er sich einen Pflichtverteidiger suchen solle. Das ist umso überraschender, da ja eigentlich schon am 7. September verhandelt werden sollte und zu diesem Termin, hätte er denn stattgefunden, kein Pflichtverteidiger benötigt wurde.

Vielleicht merkt das Gericht so langsam, was es mit der Zulassung dieser Nonsens-Anklage angerichtet hat und vor allem wie der öffentliche Fokus zunehmend auf den 16. November gerichtet wird. Krolzig wird jedenfalls über den Pflichtverteidiger auch endlich Einsicht in die vollständige Ermittlungsakte nehmen können, worauf er bereits seit Ende Juli wartet.

Vorläufiges Zwischenfazit

Wir sehen die Formulierungen Walthers in seinem Antrag auf Zulassung der Nebenklage, wir sehen die Äußerungen Kelligs und seines Anwalts gegenüber den von ihnen eingeschalteten Massenmedien und es wird immer deutlicher, wie auf dem Rücken der Justiz ein politisches Süppchen gekocht werden soll. Antisemitismus, NS-Zeit, Holocaust, all das hat natürlich rein gar nichts mit dem eigentlichen Verfahren zu tun, soll aber durch Kellig und Walther krampfhaft Eingang in das Verfahren finden, um das Gericht emotional zu beeinflussen.

Das Amtsgericht sollte sich überlegen, ob es dieses Spielchen wirklich mitspielen, oder ob es das Verfahren nicht endlich im Einklang mit dem Recht einstellen will, um der ganzen Posse wenigstens ein halbwegs würdiges Ende zu bereiten.

Voraussichtlicher Verhandlungstermin ist am Donnerstag, 16. November 2017, 8:30 Uhr, Amtsgericht Bielefeld, Gerichtsstraße 6, 33602 Bielefeld, 4. Etage, Sitzungssaal 4089 – Kommt alle und setzt ein Zeichen für die Meinungsfreiheit!

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Ostwestfalen-Lippe

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

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