Gibt es Meinungsfreiheit in Deutschland?

Art 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

So steht es im Grundgesetz.

Und auf Basis dessen kritisieren die Bundesregierung und die Medien Länder wie Russland, China, aber auch Ungarn und Polen, daß – wie sie meinen – die Meinungs- und Pressefreiheit einschränkt.

So weit so gut, wir haben ja das Grundgesetz und den Artkel 5, der belegt, daß man sich frei entfalten kann, daß es keine Einschränkung der Informationsgewinnung gibt, niemand für seine Meinung verurteilt wird und eine Zensur nicht stattfindet.

Wir meinen: Schluß mit den Lügen!

Meinungsfreiheit

Unter Juristen sind die Gesetze zur Strafbarkeit der Holocaustleugnung umstritten. Der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem befand: „Ich würde als Gesetzgeber die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen.“ Der Zentralrat der Juden in Deutschland verurteilte die Äußerung Riems. Winfried Hassemer, Strafrechtswissenschaftler und ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, stimmte ihm dagegen ausdrücklich zu. Auch der Historiker Eberhard Jäckel sprach sich gegen Gesetze zur Holocaustleugnung aus mit der Begründung, daß ein Verbot eines bestimmten Geschichtsbildes „einer freien Gesellschaft nicht würdig“ sei.

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Verhetzen kann man juristisch allerdings keine Deutschen, Deutsche selber sind keine schutzwürdige Gruppe.

Eine Zensur findet nicht statt

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll das ändern: Plattformen sind nun verpflichtet, gegen offensichtlich rechtswidrige Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden vorzugehen, unklarere Inhalte dürfen bis zu sieben Tage geprüft werden. Hält sich das Unternehmen nicht an diese Vorgaben, kann ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro fällig werden.

Zurzeit sitzen zwei Renter in den Gefännissen dieser Republik. Ursula Haverbeck, 89 Jahre alt, und Horst Mahler, 82 Jahre alt. Frau Haverbeck drohen wegen Meinungsverbrechen eine insgesamt fünfjährige Haftstrafe, Horst Mahler wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt wegen „Meinungsverbrechen“!

Sie sind nur zwei von Dutzenden, die wegen „Meinungsverbrechen“ im Gefängnis sitzen. Jedes Jahr werden hunderte Menschen in unserem Land wegen „Meinungsverbrechen“ verurteilt. Staaten, die so handeln, haben kein Recht, sich als Hüter des Rechts gegenüber anderen Staaten aufzuspielen.

Was ist das für ein System, das Renter alleine aufgrund ihrer Meinung wie Kinderschänder Vergewaltiger, Mörder, Drogendealer und andere Vebrecher in eine 9 Quadratmeter (2 mal 4.5 Meter) kleine Zelle sperrt?

Aber da geht kein Aufschrei durch die Medien, da wird dem noch zugestimmt. Bei jedem dieser Verbrecher findet sich mindestens ein Journalist, der noch von einer „schwierigen Kindheit“ oder Ähnlichem schreibt und noch versucht, für diese Verbrecher noch eine Art Mitgefühl und Verständnis zu erzeugen, aber bei diesen Menschen, die sich den Luxus einer eigenen Meinnung leisten, nur kaltes Schweigen, wenn nicht noch Verständnis für die Verurteilungen.

Wir meinen, ihr Journalisten seid genauso verlogen wie all jene Politiker, die mit erhobenem Zeigefinger auf andere zeigen, aber vergessen, daß drei Finger auf sie zeigen.

Ihr alle, Politiker wie Journalisten, heucheln, lügen und drehen sich die Wahrheit so zurecht, wie es ihnen passt. Daher rufen wir alle Leser auf, die Systempresse nicht mehr zu lesen und – soweit noch möglich – sich im Internet zu informieren und die „Qualtätsmedien“ abzubestellen. Für das gesparte Geld kann man mit der Familie zum Beispiel Eis essen gehen oder – wenn man ohne Familie ist – am Wochende mal wieder einen Zug durch die Gemeinde durchzuführen.

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Ostwestfalen-Lippe

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