Der ehemalige SS-Unterscharführer Reinhold Hanning ist am 30. Mai im Alter von 95 Jahren gestorben, wie verschiedene Lokalmedien berichten. 2016 fand gegen Hanning ein mehrmonatiger, weltweit beachteter Prozeß vor dem Landgericht Detmold statt, weil ihm vorgeworfen wurde, als junger Mann in der Zeit von Januar 1943 bis Juni 1944 im Konzentrationslager Auschwitz gearbeitet zu haben. Obwohl ihm – so wie wir das nach unserer eigenen Prozeßbeobachtung beurteilen konnten – gar keine konkreten, individualisierbaren Taten vorgeworfen wurden, wurde Hanning allein aufgrund seiner bloßen Anwesenheit im KL Auschwitz wegen „Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen“ zu fünf Jahren Haft verurteilt. Seine Verteidiger legten gegen das Urteil Revision ein.
Das Verfahren vor dem Landgericht Detmold war nichts anderes als ein widerlicher, politischer Schauprozeß, in dessen Verlauf sich insbesondere die schillernden Nebenkläger-Anwälte negativ in Szene setzten und dem Angeklagten wahre Haßtiraden entgegenschleuderten. Ein Nebenkläger-Anwalt nutzte sein „Plädoyer“ sogar für stumpfe Propaganda gegen die AfD.
Für viel Aufsehen sorgte auch die Teilnahme der bekannten Bürgerrechtlerin Ursula Haverbeck an einem Prozeßtag, wodurch sich einige anwesende Juden und Gutmenschen spürbar gestört fühlten. Ein Gutmenschen-Ehepaar startete sogar eine – letztlich erfolglose – Hetzkampagne gegen die nationale Dissidentin mit dem Ziel, Haverbeck für die weiteren Prozeßtage Hausverbot zu erteilen. Als Reaktion auf dieses unverschämte Vorgehen solidarisierte sich der DIE RECHTE-Kreisverband OWL mit Haverbeck und schickte zu einem Prozeßtag ebenfalls eine Abordnung nach Detmold.
Hanning stirbt ohne rechtskräftige Verurteilung – Gerichtskosten trägt die Staatskasse
Nun ist Reinhold Hanning im Alter von 95 Jahren gestorben. Zum Zeitpunkt seines Todes hatte der Bundesgerichtshof über den Revisionsantrag seiner Verteidiger noch nicht entschieden. Im Klartext: Das Urteil des Detmolder Schauprozesses ist nicht rechtskräftig geworden und wird es auch nie werden. Reinhold Hanning stirbt als freier Mann ohne rechtskräftige Verurteilung!
Die Zionisten werden nicht in den Genuß kommen, Reinhold Hanning als verurteilten Mörder-Gehilfen im Gefängnis zu sehen. Auch der Plan, Hanning und seine Familie finanziell zu ruinieren, ist damit vom Tisch: Ursprünglich sollte Hanning nämlich Gerichtskosten, Anwaltsvergütungen sowie Reise- und Unterkunftskosten der jüdischen Nebenkläger in sechsstelliger (!) Höhe bezahlen. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wären die Schulden auf seine Erben übergegangen. Nun muß allerdings die Staatskasse die kompletten Kosten übernehmen. § 465 Abs. 3 der Strafprozeßordnung sagt eindeutig: „Stirbt ein Verurteilter vor eingetretener Rechtskraft des Urteils, so haftet sein Nachlaß nicht für die Kosten.“
siehe auch:
05.09.2016 – Prozeßkosten in sechsstelliger Höhe: Regime will Hanning jetzt auch finanziell ruinieren
10.06.2016 – Eindrücke vom Detmolder Auschwitz-Prozeß
07.06.2016 – Ehepaar startet Hetzkampagne gegen 87-jährige Bürgerrechtlerin
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