Der Staat trägt die Verantwortung für das Staatsvolk!

Der Staat ist ein soziales Konstrukt. Seine Aufgabe ist der Schutz des Volkes nach außen, und er sorgt für Gerechtigkeit und Volksgesundheit nach innen. Der Wert eines Menschen innerhalb des Volkes ist nicht materialistisch bestimmt! Das heißt, jeder darf die gleichen Schutzrechte des Staates in Anspruch nehmen, egal ob jung oder alt, gesund oder krank.

Dies bedeutet, dass der Staat sicherstellt, dass niemand in Armut leben muss. Auf der anderen Seite heißt es aber auch, dass jeder gegenüber dem Staat die Verpflichtung hat, sein Bestmöglichstes für den Erhalt des Staates zu leisten. Recht auf Arbeit bedeutet auch Pflicht zur Arbeit. Der Staat legt fest, wieviel ein Mensch zum Leben benötigt. Sollte der Staatsbürger nicht in der Lage sein, dieses Existenzminimum zu verdienen, bekommt er den Rest vom Staat dazu – ohne Bürokratie und ohne dafür einen herabwürdigenden Hartz IV-Antrag stellen zu müssen.

Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser dürfen nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung geführt werden. Die Finanzierung erfolgt durch eine einzige Krankenkasse (und nicht, wie heute, durch etwa 30 verschiedene Krankenkassen), in die jeder einzahlt. Es gibt keine Zuzahlungen auf Medikamente oder medizinische Hilfsmittel.

Der Staat hat auch eine Mietenobergrenze festzulegen. Ferner baut der Staat Sozialsiedlungen nach Bedarf in Ballungsräumen, die mit genügend Grünflächen drum herum geplant werden sollen. Zudem sollte niemand mehrere 450-Euro-Jobs gleichzeitig ausüben. Es dürfen nur dort 450-Euro-Arbeitsplätze geschaffen werden, wo Vollzeitstellen nicht möglich sind.

Dies sind einige Richtlinien unserer Politik. Detailfragen sind dann zu klären, wenn sie anstehen, beispielsweise die Höhe des Mindestlohnes. Die Obergrenze für Mieten richtet sich u.a. nach der Region und der Ausstattung der Wohnung.

Abschließend: Die größten Haushaltsposten sind heutzutage neben der Schuldentilgung der Sozialetat. Dies liegt auch daran, weil in unserem Land Millionen Fremde leben, die zum Teil seit Generationen keiner sozialpflichtigen Arbeit nachgehen oder in Jobs sind, die unter dem Hartz IV-Satz liegen. Der deutsche Sozialstaat ist nicht dazu da, dass sich Fremde hier in die soziale Hängematte legen!

Ebenfalls zu bekämpfen sind die deutschen „Hartz IV-Karrieren“. Wenn ein Mensch nicht oder nur begrenzt arbeitsfähig ist, egal aus welchem Grund, dann verdient er die volle Solidarität unseres Staates. Menschen, die zwar arbeitsfähig, aber nicht arbeitswillig sind, bekommen vom Staat ausschließlich Miete und Nebenkosten bezahlt, und der Staat sorgt dafür, dass sie dreimal täglich eine ausgewogene Mahlzeit zu sich nehmen können. Ansonsten bekommen sie lediglich ein kleines Taschengeld. So kann der Staat dafür sorgen, dass gesunde und arbeitsfähige Menschen an ihre Arbeitspflicht gemahnt werden.

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Ostwestfalen / Lippe

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