Dortmund: Keine Toleranz für Kinderschänder!

Am Abend des 3. Dezember, machten Aktivisten der Partei DIE RECHTE, die Bevölkerung in Dortmund Hörde darauf aufmerksam, dass sich in ihrem Stadtteil ein mehrfach verurteilter Sexualstraftäter aufhält und dort wohnhaft ist. Die Aktivisten verteilten Flugblätter in den Briefkästen, welche sich an den Häusern in der Nähe des Aufenthaltsortes von Martin B. befinden, und zeigten ein Banner mit einer klaren Forderung. Aktuell hält er sich in einer Wohngruppe auf, welche von aus der Haft entlassenen Verbrechern als Übergangslösung genutzt wird. Martin B. wurde 2005 zu zwölf Jahren Haft verurteilt, weil er sich über Jahre hinweg an einem kleinen Mädchen vergangen hatte. Wer denkt, dass eine solche Haftstrafe ausreicht, um einem Triebtäter sein perverses Handeln auszutreiben, der irrt sich, denn: Martin B. landete nur ein Jahr nach seiner Entlassung im Jahre 2017, wieder in Untersuchungshaft wegen des sexuellen Missbrauchs einer jungen Frau aus Dortmund Hörde, welchen er im Beisein und in Mittäterschaft von Kindern und Jugendlichen begangen haben soll.

Trotz erneuter Verurteilung nicht in Haft!

Martin B. wurde am 26. November 2021 erneut wegen des sexuellen Missbrauchs an der jungen Frau verurteilt, welche er im Sommer 2018 über Stunden hinweg gequält und missbraucht hatte. In Haft muss er jedoch nicht, da die bereits verbüßte Untersuchungshaft, die Dauer seiner erneuten Haftstrafe übersteigt. B. wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haftstrafe verurteilt, befand sich jedoch von 2018 bis 2021 in dieser Sache für drei Jahre und vier Monate in Untersuchungshaft. Das bedeutet, dass er seine extrem milde Strafe (der Mann ist nachweislich ein Wiederholungstäter), quasi schon verbüßt hat.

Die Begegnung mit dem Peiniger:

Bei den Gerichtsterminen, zu denen auch die Geschädigte geladen worden war, begegneten sich Opfer und Täter wieder. Die junge Frau, die mittlerweile sowohl von den traumatischen Ereignissen im Sommer 2018, als auch von einem offensichtlich regelmäßig stattfindenden Drogenkonsum gezeichnet ist, brach in Tränen aus, konnte kaum verständlich ihre Aussage machen und musste sogar mehrmals das Vortragen ihrer Erinnerungen unterbrechen, was nur mehr als verständlich ist, in einer solchen Situation.

Mit dem Urteil die traurige Gewissheit:

Martin B. wird sich nun wegen des extrem milden Urteils weiterhin auf freiem Fuß befinden und eine Gefahr für die Dortmunder Bevölkerung, insbesondere für Frauen und Kinder, darstellen. Was eine persönliche Begegnung mit dem Verurteilten für die junge Frau bedeutet, welche jedes Mal wieder an die schreckliche Tat erinnert werden dürfte, kann man sich nur schwer vorstellen.

Unsere Forderungen sind klar: Es darf keine milden Urteile für Sexualstraftäter geben, niemals! Wer unseren Frauen und Kindern mit sexueller Gewalt begegnet, gehört zumindest aus der Gesellschaft ausgegrenzt und für immer weggesperrt.

Quelle: DIE RECHTE Kreisverband Dortmund

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