soll die Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen künftig betragen. Ein entsprechendes Gesetz wollen die Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN erlassen.

Offiziell dient es dem Zweck, eine Zersplitterung in den Kommunalparlamenten zu vermeiden und damit deren Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Wobei bisher noch keine Beispiele dafür genannt werden können, wo eine solche Situation bisher eingetreten ist. Es ist also wohl eher ein Vorwand, um unliebsame Klein- oder Kleinstparteien wie NPD, PRO NRW oder eben auch DIE RECHTE aus Stadträten und ähnlichen Gremien fernzuhalten. Den bösen Rechten keine Bühne bieten und so weiter und so fort. Dann braucht auch nicht mehr ein Mob aus teilweise angetrunkenen Politikern und militanten Linksextremisten mit rechtswidrigen Mitteln „ihr“ Rathaus vor Bürgern zu schützen, die an einer öffentlichen Wahlfeier teilnehmen wollen…

Die Aussichten, daß ein solches Gesetz haltbar ist und nicht vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird, sind allerdings eher gering.

Das Verfassungsgericht hat nicht nur die Fünf-Prozent-Hürde für Europa-Wahlen gekippt, sondern auch den nächsten Versuch des Bundestages, beispielsweise der NPD einen einzelnen Sitz in Brüssel bzw. Straßburg zu verwehren, nämlich eine Drei-Prozent-Hürde einzurichten.

Ein maßgeblicher Begründungsteil war damals, daß das Europa-Parlament – anders als der Bundestag oder Länderparlamente – nicht wichtig genug sei, um gegen eine mögliche Zersplitterung und die damit verbundene eventuelle Beeinträchtigung seiner Arbeitsfähigkeit geschützt zu werden.

Daß Stadträte wichtiger sind als das Europa-Parlament, wird wahrscheinlich niemand behaupten wollen.

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