Zwei Veranstaltungen

Am vergangenen Sonnabend gab es zwei Veranstaltungen. Oder, genauer genommen, die eine gab es und die andere gab es nicht.

Zunächst einmal zu der, die es nicht gegeben hat:

Die sogenannten Querdenker hatten für Kassel eine Demonstration angemeldet; erwartet wurden bei 3.000 Teilnehmer. Daß es wohl weniger geworden wären als bei früheren Gelegenheiten, ist nachvollziehbar: Etliche Corona-Einschränkungen sind inzwischen ja aufgehoben oder gelockert worden, und damit verringert sich auch das Protestpotential. Trotzdem verbot die Stadt Kassel die Veranstaltung, weil Verstöße gegen Abstandspflichten und Maskentragungspflichten zu befürchten seien. Verfügungsklagen der sogenannten Querdenker dagegen waren vor dem Verwaltungsgericht ebenso wie vor dem Verwaltungsgerichtshof vergeblich; auch das Bundesverfassungsgericht lehnte – wie in solchen Fällen inzwischen fast üblich – den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung ab.

Nach Medienberichten wurden dreitausend Polizisten (nebst Wasserwerfern und pi-pa-po) aufgeboten, um öffentliche Auftritte von sogenannten Querdenkern zu verhindern.

Zeitgleich fand in Berlin der sogenannte Christopher-Street-Day statt. Je nach Medium hatte er wohl zwischen 35.000 und 65.000 Teilnehmer, also zwischen elfmal und zweiundzwanzigmal soviele, wie in Kassel erwartet worden waren. Zum Maskentragen sah sich bei sommerlichen Temperaturen nur eine Minderzahl der Teilnehmer veranlaßt, und mit kuscheliger Nähe durfte man bei „queeren“ Demonstranten sowieso rechnen.

Von polizeilichem Einschreiten wurde nichts berichtet.

Ein Beispiel für Ungleichbehandlung, das wohl jeder begreift.

Und interessant wird es in knapp einer Woche: Denn für den 1. August ist in Berlin eine größere Demonstration von sogenannten Querdenkern angemeldet. Mal sehen, wie sich im Vorfeld oder während der Durchführung die Behörde von SED-Linke-Innensenator Geisel benimmt. Vielleicht wird die politische Instrumentalisierung von Corona dann noch offenkundiger.

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