Wieder mal ’ne Razzia….

Ich weiß nicht, ob es Statistiken darüber gibt, aber manchmal habe ich
den Eindruck, die Bundesrepublik Deutschland sei Weltmeister in der
Durchführung von Razzien. Am Donnerstag, dem 23. November, vermochten
die Medien uns gleich von zwei an ein und dem selben Tag zu berichten.
Die eine richtete sich gegen Islamisten; einige Wochen nach dem
„Betätigungsverbot“ gegen die HAMAS (die als terroristische Vereinigung
in Deutschland ja sowieso nicht tätig sein durfte) und die „Samidoun“.
Die andere richtet sich gegen die Reichsbürger-Szene.

Mehrere Medien teilten uns den Grund – oder Vorwand! – mit:

„Konkret wird den Beschuldigten u.a. vorgeworfen, versucht zu haben,
durch die gezielte (massenhafte) Kontaktaufnahme mit Behörden deren
Kommunikationswege zu blockieren und damit rechtswidrig Einfluss auf
deren Entscheidungen zu nehmen.“

Dies soll – so beispielsweise BILD – dem „übergeordneten Zweck gedient
haben, die Bundesrepublik zu destabiliseren“. Gewissermaßen die
politische Entsprechung eines DDOS-Angriffs, der bekanntlich dazu führen
kann, daß Netzseiten zeitweilig oder gar länger nicht mehr erreichbar
sind….

Für den unbefangenen Leser mag das alles höchst dramatisch wirken, ja,
geradezu sicherheitsgefährdend.

Ob es das wirklich ist, muß allerdings bezweifelt werden.
Auch wenn Reichsbürger möglicherweise ein gestörtes Verhältnis zum
Grundgesetz, der de-facto-Verfassung der BRD, haben, so gelten dessen
Bestimmungen letztlich auch für sie. Und Artikel 17 Grundgesetz sagt uns:

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und
an die Volksvertretung zu wenden. “

Und selbst wenn Reichsbürger vielfach die BRD und damit zugleich auch
die herrschenden Gesetze ablehnen, wollen wir mal hoffen, daß der eine
oder andere von ihnen einen Anwalt hat, der diesen Widerspruch
thematisiert. Denn daß jemand wegen Inanspruchnahme seines
Petitionsrechts aus Artikel 17 (solange er dabei auf Beleidigungen oder
gar Morddrohungen verzichtet) mit einer Hausdurchsuchung überzogen wird,
kann ja wohl nicht verfassungskonform sein!

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