Der eher linksgerichtete „Tagesspiegel“ aus Berlin sieht gleich zwei Skandale in der Hauptstadt. Der eine ist ein Sprechchor bei einer Anti-Israel-Demonstration, der lautete „Jude, Jude, feiges Schwein, komm heraus und kämpf allein!“ Und der zweite Skandal ist, daß die zahlenstark anwesende Polizei dagegen nicht einschritt, sondern auf kritische Nachfrage nur bekundete, die Strafbarkeit der Parole werde geprüft.

Die besagte Zeitung dazu in ihrer Online-Ausgabe vom 21. Juli: „Bei einer NPD-Demo wäre „Jude, Jude, feiges Schwein“ einmal gebrüllt worden, die Polizei wäre sofort eingeschritten. Vor aufgehetzten Arabern kuscht die Polizei, das ist unerträglich.“

Und da erwähnt der „Tagesspiegel“ plötzlich den dritten Skandal, ohne ihn allerdings ausdrücklich als solchen aufzuführen oder zu numerieren. Richtig aber ist: Wie kann es in einem Rechtsstaat angehen, daß bei gleichen Parolen nach der sehr realistischen Einschätzung des „Tagesspiegels“ gegen eine NPD-Demonstration unmittelbar vorgegangen würde, man gegenüber aufgehetzten oder sich selbst aufhetzenden Arabern kuscht?

Nun, der Fehler ist systemisch, wenn wir uns beispielsweise die Folgen von § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) anschauen. Strafbar macht sich, wer gegen „einen Teil der Bevölkerung“ hetzt; nicht aber, wer gegen die Mehrheitsbevölkerung hetzt, die immerhin noch deutsch ist. Wenn also ein Deutscher sagt: „Alle Araber sind faule Schweine“, dann ist da strafbar im Sinne dieses § 130; wenn hingegen ein Araber sagt: „Alle Deutschen sind faule Schweine“, ist das keine Volksverhetzung. Es ist allenfalls Beleidigung. Natürlich ist auch eine Beleidigung strafbar. Aber erstens muß dazu ein Strafantrag gestellt werden, und zweitens ist die Höchststrafe bei einer Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch ein Jahr, während die Volksverhetzung mit einer Mindeststrafe von drei Monaten und einer Höchststrafe von fünf Jahren bedroht ist.

Wenn aber schon mit dem normalen Strafgesetz Minderheiten (die nicht ethnischer Art sein müssen; Volksverhetzung kann man auch gegenüber „den Friseuren“, „den Polizisten“ oder „rothaarigen Frauen“ oder sonst einer abgrenzbaren Gruppe begehen) geschützt werden, der selbe Schutz aber der einheimischen Mehrheitsbevölkerung verwehrt wird, dann kann sich eigentlich kaum noch jemand wundern, daß die Polizei in Berlin vor Arabern lieber kuscht.

Davon, daß unsere manchmal heißblütigen Kulturbereicherer vielleicht eher bereit sind, sich polizeilichen Maßnahmen schlagend, tretend, beißend, kratzend oder spuckend entgegenzustellen als der Durchschnittsdeutsche, wollen wir mal gar nicht reden.

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