Volksverhetzungsparagraf verschärft!

Die amtierende Bundesregierung hat den Paragrafen 130 Strafgesetzbuch, auch bekannt als Volksverhetzungsparagraf, weiter verschärft.

Der neue Absatz Nummer 5 stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und „gröbliche“ Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

Zukünftig könnten darunter auch Äußerungen fallen, die beispielsweise während einer Versammlung, etwa einer Pro-Putin-Versammlung getätigt werden und sich gegen Menschen aus der Ukraine richten.

Interessanterweise kommt Kritik an dieser Verschärfung ausgerechnet aus den Reihen der Partei „Die Linke“. So begründete nämlich die Politikerin der Linken, Clara Bünger, die Ablehnung ihrer Fraktion damit, dass die Neuregelung die Gefahr berge, die Meinungsfreiheit zu beschränken bzw. willkürlich angewendet zu werden.

Es ist verwunderlich und zugleich aber auch sehr erschreckend, dass sich sogar eine Partei wie die Partei „Die Linke“ bereits Sorgen um die Meinungsfreiheit hierzulande macht.

Die neuerliche Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen wird sich sicherlich negativ auf die Meinungsfreiheit auswirken, davon ist bereits jetzt schon auszugehen.

In naher Zukunft wird sich zeigen, wie sich genau diese Verschärfung auswirken wird und was man dann noch überhaupt sagen darf oder eben auch nicht mehr sagen darf.

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