In Bonn steht Murad K. vor Gericht, 26, Türke, geboren in Hessen. Der Mann ist Salafist. Also eine besonders radikale Art von Moslem. Als im Mai im damaligen Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen die regionale Kleinpartei PRO NRW Kundgebungen machte, auf denen auch die provokativen Karrikaturen des Dänen Kurt Westergaard gezeigt wurden, fuhr er nach Bonn, um dagegen zu protestieren. Das ist legitim. Auch wenn Murad K., der von den Medien als „Deutsch-Türke“ bezeichnet wird, möglicherweise keine deutsche Staatsangehörigkeit hat. Artikel 8 Grundgesetz, Demonstrationsrecht, sagt, ALLE DEUTSCHEN haben das Recht, sich jederzeit und so weiter zu versammeln. Aber weil die BRD ein relativ liberaler Staat ist, gilt diese Vorschrift indirekt auch für Ausländer. Denn Artikel 5 – Meinungsfreiheit – sagt, daß „JEDERMANN“ das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern. Jedermann umfaßt Männer und Frauen, Inländer und Ausländer, Junge und Alte, Schwache und Starke und sogar Taubstumme, die ihre Meinung ja noch mit einem Plakat oder einem Flugblatt äußern könnten. Und da die Rechte zum Demonstrieren und zur Meinungsäußerung einander überschneiden, darf Murad K. ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit auch in der BRD demonstrieren.

Was er nicht darf, ist, ein 22 Zentimeter langes Messer mitzunehmen.

Schon das Waffengesetz verbietet ihm, ein Messer mit mehr als 12 Zentimeter Länge mitzuführen; seines war fast doppelt so lang.

Und das Versammlungsgesetz verbietet das Mitführen von Waffen aller Art.

Trotzdem tat Murad K. das.

Das wäre schon schlimm genug, aber noch nicht hochkriminell.

Wirklich schlimm wurde es, weil Murad K. das Messer auch benutzte. Er stach damit zwei Menschen in die Oberschenkel, zwei Polizisten, einem Mann und einer Frau. Beide wurden schwer verletzt. Mit ein wenig Pech hätten sie auch sterben können, denn im Oberschenkel verläuft eine Arterie, deren Verletzung den Tod in weniger als einer Minute zur Folge haben kann. Trotzdem ist Murad K. nur wegen gefährlicher Körperverletzung (und Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt) angeklagt. Der Haftbefehl gegen ihn hatte noch auf versuchten Mord gelautet.

Diese relativ milde Behandlung durch die bundesdeutsche Justiz ist für den Mann allerdings kein Grund, auch nur eine Spur von Reue zu zeigen. Im Gegenteil. Er sagt vor Gericht ganz offen: Wer den Propheten Mohammed beleidige, verdiene den Tod. (Unverständlich, warum die Staatsanwaltschaft unter solchen Umständen den ursprünglichen Vorwurf des versuchten Mordes wieder fallen gelassen hat!) Und wenn der deutsche Staat Kundgebungen wie die von PRO NRW erlaube und wenn deutsche Polizisten diese zugelassene Kundgebung dienstlich schützen würden, seien auch sie „verwickelt“ und verdienten mithin offenbar den Tod.

Wir haben es hier mit einer fremden Denkwelt zu tun.

Mit einer gefährlichen Parallelwelt, in der Menschen leben, die tickende Zeitbomben sind.

Nebenbei mit einer Mißachtung der Würde von Mitmenschen. Denn der verletzte Polizist leidet an posttraumatischer Belastungsstörung und befindet sich deswegen in Behandlung. Ihm müssen solche Worte wie der reine Hohn erscheinen.

Wenn hier nicht bald ein Riegel vorgeschoben wird, werden wir es bald mit hunderten, mit tausenden, mit zigtausenden oder mehr von Murad K.s zu tun haben. Mit einer Situation, die nicht mehr beherrschbar ist.

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