Tricksereien beim Kandidatencheck

Der Westdeutsche Rundfunk ist eine Sendeanstalt des öffentlichen Rechts und bezieht den aller größten Teil seines jährlichen Umsatzes aus den GEZ-Zwangsgebühren. Infolge dieses Privilegs ist er als Staatssender
natürlich verpflichtet, unparteiisch zu sein und alle politischen Parteien beziehungsweise deren Kandidaten gleich zu behandeln. Theoretisch. Praktisch gibt es da natürlich ein paar kleine Tricks, vor allem kleinere Parteien zu benachteiligen….

Der Vorsitzende unseres Kreisverbandes Rhein-Erft entschied sich relativ spät dazu, als Bürgermeisterkandidat an der Kommunalwahl in Kerpen teilzunehmen. In einer für eine Kleinpartei beachtlichen Anstrengung sammelte er mit seinen Mitgliedern in wenigen Tagen die nötigen
Unterstützungsunterschriften und reichte diese zusammen mit seiner Wahlbeteiligungsanzeige fristgemäß am 27. Juli 2020 dem Wahlleiter ein.

Die Sitzung des Wahlausschusses, auf der die Kandidaten zugelassen
wurden, fand am 4. August 2020 statt.

Nachdem er zugelassen war, wollte Markus Walter natürlich am Kandidatencheck teilnehmen, den der WDR anbietet. Aber nein, Pustekuchen, man verweigerte ihm das, weil Abgabeschluß für die entsprechenden Unterlagen der 27. Juli 2020 gewesen sei. Welch ein Unsinn! Bis dahin waren die Beteiligungsanzeigen mit den anderen nötigen Unterlagen beim Wahlamt abzugeben; die Zulassung selbst erfolgte dann ja
auch erst acht Tage später! Wollte der WDR etwa riskieren, daß in seinem Kandidatencheck dann auch Kandidaten aufgelistet sind, die vielleicht später den Abgabetermin versäumen oder deren Unterlagen unvollständig sind (weil beispielsweise nicht genug eingereichte Unterstützungsunterschriften anerkannt worden sind) und die dann gar nicht auf dem Wahlzettel stehen würden?

Der telefonisch gegenüber einem Mitarbeiter des WDR vorgetragene Protest des zumindest möglichen neuen Bürgermeisters von Kerpen war vergeblich. Der Mitarbeiter behauptete nur, Markus Walter sei frühzeitig per e-mail unterrichtet worden, wann Einreichungsschluß für die Antworten auf insgesamt drei Fragen sowie die Vorlage eines selbstgefertigten Vorstellungsvideos gewesen sei. Allerdings ist eine solche e-mail weder
beim Kreisverband Rhein-Erft noch beim Landesverband Nordrhein-Westfalen noch beim Bundesverband der Partei DIE RECHTE jemals eingegangen. Auf schriftliche Nachfrage beim WDR, wann und an welche Adresse man denn diese mail abgeschickt habe, gab es die Antwort, niiiiemand hatte die Absicht, eine Mauer zu bauen, äh, pardon, eine mail zu schicken, und das habe der Mitarbeiter Markus Walter gegenüber auch niiiiiemals
behauptet…. – Schade, daß es gegen Datenschutzrichtlinien verstößt, solche Telefonate mitzuschneiden; sonst gäbe es einen netten Beleg für eine Lüge. So steht dann leider nur Wort gegen Wort.

Zusammen mit der Rechtsabteilung unserer Partei überlegt der Kandidat
jetzt, ob es Sinn hat, den WDR zu verklagen.

Unabhängig von einem eventuellen gerichtlichen Vorgehen ist immerhin tröstlich, daß ein Kandidat namens Norbert Schloemer (parteilos, den GRÜNEN nahestehend) in gleicher Weise betroffen war und sich darüber auf facebook entsprechend beklagt hat. Da ist geteiltes Leid dann eben halbes Leid.

DIE RECHTE/Bundesverband. 

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