Symbolpolitik

Im Herbst 2020 erließen einige Bundesländer „Flaggenerlasse“, mit denen das öffentliche Zeigen der alten Reichsfahne in schwarz-weiß-rot und verschiedener Reichskriegsflaggen des Kaiserreiches sowie der Weimarer Republik unterbunden werden sollte. Insbesondere, soweit es sich dabei um die Reichskriegsflagge der Weimarer Republik handelte, war das allein aus historischer Sicht eher ein schlechter Witz: Gilt diese Republik doch als „erster demokratischer Staat auf deutschem Boden“. Aber vielleicht war den heutigen möchtegern-Demokraten die Demokratie von Weimar einfach noch zu rechts….

Überall dort, wo der jeweilige Erlaß vor Gericht angefochten wurde, erlitten die Vertreter der Verbotspolitik empfindliche Niederlagen. Auf Eilklagen der NPD, ihrer Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN, vormals „Junge Nationaldemokraten“) sowie auch der Partei DIE RECHTE stellten die Oberverwaltungsgerichte der Länder Bremen und Niedersachsen sowie Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz fest, daß diese Erlasse für Demonstrationen nicht umsetzbar seien.

Dann war erst einmal Ruhe an diesem Abschnitt der politischen „Front“.

Aber die Ruhe währte nur wenig mehr als ein halbes Jahr. Denn jetzt hat die Innenministerkonferenz einen bundeseinheitlichen „Erlaß“ gegen die genannten Flaggen beschlossen. Aus den gerichtlichen Niederlagen nichts gelernt? Oder sie einfach ignoriert? Haben die da in den Ministerien Behördenjuristen, die nicht einmal mehr imstande sind, Beschlüsse von Obergerichten zu lesen?

Nein, diese Innenminister wissen genau, daß sie bei hinreichend konsequentem Widerstand vor den Gerichten auch in den anderen dreizehn Bundesländern genauso scheitern werden wie in der ersten Runde in Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Denn deren Rechtssprechung fußt auf ständiger Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Nein, es wird sich also um reine Symbolpolitik handeln. Nach dem Motto: Schaut her, wir tun doch gegen die bösen, bösen Rechtsradikalen, was immer wir können. Und wenn dann die bösen, bösen Richter nicht mitspielen, dann haben wir doch zumindest unseren guten Willen gezeigt.

Gezeigt haben die Damen und Herren Ministerpräsident/X oder wie immer sie sprachkorrekt genannt werden möchten damit aber nur, daß sie das Prinzip eines Rechtsstaates offenbar nicht verinnerlicht haben. Ob da dem oder der einen oder anderen eine ansonsten asymptomatische Corona-Infektion das Hirn vernebelt hat? Wie schön, daß solche medizinischen Fälle zwar vereinzelt vorgekommen sein sollen, aber glücklicherweise nicht viel öfter als einer auf eine halbe Million oder so.

Da kann man nur gute Besserung wünschen. Und ein für die Betroffenen wohl nicht erfreuliches Erwachen vor Gericht.

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