Wir haben den Störungsmelder entstört. – Bitte, wen? Ach so, man muß ihn nicht unbedingt kennen. Er ist ein Ableger von ZEIT ONLINE, was wiederum ein Ableger der Wochenzeitung DIE ZEIT ist. Der Störungsmelder ist sozusagen deren antifaschistische Rubrik. Untertitel: „Wir müssen reden. Über Nazis.“

Wie üblich natürlich nur über angebliche oder tatsächliche Nazis, aber möglichst nicht mit ihnen. Das produziert Fehlerquellen, wie man als Journalist eigentlich wissen sollte. Da aber „Journalist“ in der breiten Bevölkerung inzwischen fast ähnlich als Schimpfwort betrachtet wird wie „Politiker“, interessiert das die Herrschaften wahrscheinlich nicht.

Jedenfalls hatte der Störungsmelder vor etwas über zwei Wochen die Frechheit, in einem Bericht unseren Landesvorsitzenden von Brandenburg, Klaus Mann, als „selbsternannten“ Landesvorsitzenden zu bezeichnen.

Nun gehen wir nicht gegen jeden Falschbericht in den Medien vor; da hätten wir viel zu tun, und wollten wir sie anschließend verklagen, wäre das völlig auslastende Arbeit für eine mittelgroße Anwaltskanzlei. Diese Bemerkung fanden wir nun aber wirklich frech. Es gibt schließlich gesetzliche Regelungen über Parteien. Beispielsweise die, daß ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen zu entsprechen hat. Da wird nicht einfach mal ein Funktionsträger auf Landesebene so „ernannt“ oder kann sich gar geschweige denn „selbst ernennen“. Da wird ein Parteitag gemacht, da wird eine geheime Wahl abgehalten, das alles wird protokolliert, und da Protokoll wird anschließend dem Bundeswahlleiter übermittelt, der nicht nur eine Person, sondern auch eine Behörde ist. Immerhin eine Bundesbehörde. Die pflegen derartige Papiere mit einem gewissen Maß an Gründlichkeit zu prüfen.

Daher haben wir der für den Störungsmelder verantwortlichen ZEIT ONLINE GmbH die Aufforderung übermittelt, sich binnen zwei Wochen zu verpflichten, eine Wiederholung der Falschbehauptung zu unterlassen. Auf die Aufforderung hin teilte uns eine Woche vor Fristablauf eine von der ZEIT ONLINE GmbH beauftragte Hamburger Anwaltskanzlei mit, daß der Artikel entsprechend geändert sei.

Na also, geht doch. Störungsmelder erfolgreich entstört. Künftig störungsfreie Funktion werden wir überwachen und erforderlichenfalls neuerlich entstören.

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