Revanche!

Am 1. Mai sind wir von gleich drei norddeutschen Städten förmlich
verarscht worden (Wir haben darüber berichtet.) Unter fadenschenigen
Begründungen – richtiger: Vorwänden – verboten sie unsere angemeldeten
Kundgebungen, und mit teilweise abenteuerlichen Verrenkungen bestätigten
die angerufenen Gerichte diese Verbote oder weigerten sich zumindest,
sie im Eilverfahren außer Vollzug zu setzen.

Klar, daß so etwas nicht ohne Folgen bleibt!

Die Städte, die hier in geradezu seuchen-diktatorischer Art gehandelt
haben, waren (in alphabetischer Reihenfolge) Braunschweig, Bremen und
Hamburg.

Die erste Runde unserer Revanche traf Braunschweig, die Löwenstadt. Hier
meldeten wir für den 23. Mai eine Demonstration an „Gegen
Seuchen-Diktatur, Grundgesetz durchsetzen“.

Vielleicht fand die Braunschweiger Behörde es unpassend, daß angebliche
Verfassungsfeinde unter dem Motto „Grundgesetz durchsetzen“
demonstrieren wollen; und das ausgerechnet am Tag der Verkündung im
Jahre 1949!

Da sie das natürlich nicht so offen in ein Verbot hineinschreiben
konnten, kamen sie uns dann mit den in Zeiten der Corona-Krise üblichen
Ausflüchten. Besondes lustig war, daß angeblich auch Infektionsgefahr
für die Polizei besteht, wenn radikale oder gar gewalttätige Linke sich
nicht an Abstandsgebote und dergleichen halten. Als ob wir für das
Verhalten unserer politischen Gegner verantwortlich gemacht werden könnten!

Diesen Blödsinn mitzumachen waren dann auch die Gerichte nicht mehr
bereit. Das Verwaltungsgericht Braunschweig erließ eine Einstweilige
Anordnung, daß die Stadt uns die heutzutage widersinnigerweise
notwendige „Ausnahmegenehmigung“ zu erteilen habe, und die Beschwerde
der Stadt wurde vom niedersächsichen Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Letztlich versuchte die Stadt noch, uns vom angemeldeten Schloßplatz auf
einen Parkplatz nahe des Hauptbahnhofs abzuschieben, die man nur als
Industriebrache bezeichnen kann. Dagegen aber protestierten wir
energisch und unter Ankündigung neuerlicher rechtlicher Schritte, so daß
man uns den Burgplatz zuwies. Das akzeptierten wir allein deshalb, weil
auch die Gegendemonstration der Stadtratsfraktion von DIE LINKE nicht
den von ihr angemeldeten Schloßplatz bekommen hatte, sondern auf den
Herzogin-Amalie-Platz abgeschoben worden war. Der Stadt hatte wohl
schon geschwant, daß bei einer Ungleichbehandlung in dieser Hinsicht ein
neuerlicher Gang zu Gericht fällig gewesen wäre und die Stadt dabei
zwingendermaßen neuerlich verloren hätte.

Auch die JUNGEN NATIONALISTEN (JN), die Jugendorganisation der NPD,
hatte in Braunschweig eine Kundgebung machen wollen, und zwar einen Tag
vorher als wir, am Freitag. Genau wie unsere wurde diese verboten, und
genau wie wir setzten sich die JN in zwei Gerichtsinstanzen durch.
Allerdings wurde ihnen ein Kundgebungsplatz zugewiesen, der äußerst
abgelegen und unwirtlich war. Weil die JN im Zeitstrahl einen Tag vor
uns lag und weil das Oberverwaltungsgericht erst am Freitag um die frühe
Nachmittagszeit die Verbote endgültig aufgehoben hatte, hatten die JN
keine Möglichkeit mehr, sich gegen die Platzzuweisung gerichtlich zu
wehren. Sie haben daher ihre Veranstaltung abgesagt.

Unsere fand auf dem Burgplatz statt, ein hübsches bauliches Ensemble,
und über mangelndes Publikum konnten wir uns nicht geklagen: Aus der
nahegelegenen Einkaufszone kamen so ungefähr achtzig Leute, teilweise
Gegendemonstranten, teilweise Schaulustige.

Wir waren 23 Personen. Wir hatten die Kundgebung nicht öffentlich
beworben. Ungeachtet des Verbotes war klar, daß sie für nicht mehr als
50 Leute zugelassen werden würde; und damit niemand umsonst kam und
abgewiesen wurde, hatten wir nur einen engsten Kreis von Kameraden unter
dem Siegel der Verschwiegenheit informiert.

Als Redner traten auf: Holger Niemann, Landesvorsitzender von DIE RECHTE
in Niedersachsen und zugleich Leiter der Versammlung; Johannes Welge,
Kreisvorsitzender von Hildesheim-Braunschweig, Lennart Schwarzbach,
Landesvorsitzender der NATIONALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS (NPD)
in Hamburg, Christian Worch, Bundesvorstandsmitglied von DIE RECHTE,
sowie der Kamerad Tobias Haupt vom KV Einbeck.

Da die Gegendemonstranten und Schaulustigen sich im Gegensatz zu uns
überhaupt nicht an infektionsschutzmäßigen Abstand hielten, machte die
Polizei eine Lautsprecherdurchsage, um sie dazu aufzufordern. Da
passierte allerdings überhaupt nichts, und während bei uns die Polizei
penibel und mit Argusaugen auf Mindestabstände achtete, kümmerte es sie
überhaupt nicht, daß jenseits de Absperrung davon keine Rede sein
konnte. Wohl wieder mal die berühmte angebliche „Rechtsgleichheit“.
Wenigstens war ein Teil der Gegendemonstranten vermummt; wenngleich wohl
weniger, um sich vor Ansteckung zu schützen, als eher, weil sie als
lichtscheue Gestalten ihre mäßig hübsche Visage nicht gern zeigen wollten…

Unsere Veranstaltung verlief ruhig und ungestört.

Dies war die erste Runde der Revanche für den 1. Mai; aber es wird nicht
die letzte bleiben!

Die Rechte/Bundesverband.

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