Polizei Dortmund weiter auf Verliererstraße

Der vergangene Freitag war kein Freitag, der 13., sondern der 19. November. Aber den Vertretern des Polizeipräsidiums Dortmund (und im ersten Verfahren auch einem Anwalt der von ihnen beauftragten Kanzlei Burmeister in Münster) mag es wie ein Unglücks-Freitag erschienen sein.

Zunächst einmal verloren sie in einer Klage des Landesverbandes NRW der Partei DIE RECHTE in allen drei von drei Klagepunkten; ein Hattrick, wie wir in einem ersten Kurzbericht erwähnten.

Damals – im Dezember 2018 – war es um das Verbot der Parole „Hoch die Nationale Solidarität“ gegangen. Und weil – möglicherweise vor Beginn der Veranstaltung und damit dem Verlesen des Auflagenbescheides – ein paar Leute eben diese Parole gerufen haben, wurde dann die ganze Demonstration videographiert. Das war natürlich – genau wie das Verbot der Parole – rechtswidrig. Von besonderer Bedeutung ist aber, daß das Gericht auch eine gern von der Polizei Dortmund verhängte Auflage als rechtswidrig – weil „unbestimmt“ – bezeichnete, die sinngemäß lautete, es seien auch Parolen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle untersagt, wenn diese Teile der Bevölkerung diskriminieren oder verängstigen könnte…

Das Ergebnis des zweiten, zeitlich am gleichen Tag später stattfindenden Prozesses wurde erst am Montag bekannt.

Kläger war hier Christian Worch gewesen. Es war um eine Veranstaltung im März 2015 gegangen, eine stationäre Kundgebung, auf der auch bekannte Rechtsrockmusiker wie Michael Regner alias Lunikoff oder der Frontmann der Band Oidoxies, Marko Gottschalk, aufgetreten waren.

Klaggegenstand waren fünf Punkte, wobei Worch in drei von fünf Fällen gewann. Besonders bedeutsam war die erfolgreiche Anfechtung von Auflage Nr. 11. Auflage Nummer 11 bestimmte, daß der Anteil der Musikbeiträge (zeitlich) zu dem der Redebeiträge in einem Verhältnis von höchstens fünfzig-fünfzig stehen durfte und außerdem kein „Block“ von Musikbeiträgen einzeln länger als 15 Minuten sein dürfte.

Das sah das Gericht berechtigterweise als unzulässig an.

Das ist sehr schön, denn gestützt auf dieses Urteil werden wir, sobald das Wetter wieder wärmer geworden ist, erneut eine Veranstaltung mit prominenter musikalischer Beteiligung machen. Und diesmal dann ohne solche lästigen Einschränkungen!

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