Riesig war im Oktober die Empörung, als das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – in zweiter Instanz bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht Münster – dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Polizeipräsidium Dortmund, perr sogenannter „vorsorglicher Einstweiliger Anordnung“ untersagte, gegen den Sprechchor „Nie, nie, nie wieder Israel“ vorzugehen.
Das konnte und wollte die Truppe im Gregor Langer nicht so auf sich sitzen lassen. Mit Hilfe einer spezialisierten münsteraner Anwaltskanzlei versuchte sie, den damals vor Gericht erfolgreichen Versammlungsleiter zu zwingen, daß er in dieser Sache eine Hauptsacheklage nachschieben müsse.
Nun hatte der Versammlungsleiter davor herzlich wenig Angst: Wenn man eine solche Sache im Eilverfahren gewonnen hat, ist es nahezu unmöglich,sie in der Hauptsache zu verlieren. (Anders herum kommt es öfter mal vor.) Aber das Verwaltungsgericht sah keinen Rechtsgrund.
Unverdrossen legte die Polizei Beschwerde zum Obergericht ein, das nunmehr natürlich die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt hat. Ende der Fahnenstange.
Damit hat das Polizeipräsidium Dortmund in der geradezu dauerhaften gerichtlichen Auseinandersetzung einmal mehr eine Bauchlandung hingelegt. Aber da sind sie offenbar schmerzbefreit. Kostet ja nicht ihr Geld, sondern nur ein paar Steuergroschen!
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