Bevor sie dazu kamen, die von ihnen herabwürdigend als Hunde bezeichneten „Ungläubigen“ zu schlachten, begann erst einmal der Prozeß gegen vier militante Islamisten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Es handelt sich um einen Marokkaner, einen „Deutsch-Marokkaner“, einen „Deutsch-Iraner“ sowie um einen Deutschen mit dem typisch deutschen Vornamen „Halil“.
Den Männern zwischen 20 und 30 Jahren wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation vorgeworfen sowie Betrug, den sie begangen haben sollen, um ihre Pläne zu finanzieren. Die eigentlichen Anschlagpläne sind nicht angeklagt – sie waren „nicht konkret genug“, wie die Bundesanwaltschaft meint. Immerhin waren sie so konkret, daß die Bundesanwaltschaft als „Zweck der Vereinigung“ die Begehung von Mord und Totschlag erkannte. Was eher eine unjuristische Bezeichnung ist, denn die Zündung eine Splitterbombe in einer Menschenmenge ist mit Sicherheit nicht mehr „Totschlag“, sondern Mord beziehungsweise mehrfacher Mord. Als besonders heimtückisch muß dabei gelten, daß die Täter gleich zwei Bomben bauen wollten; die zweite sollte zeitversetzt treffen, und zwar eintreffende Rettungskräfte.
Im Visier der Täter sollen wahlweise Bundeswehr-Angehörige oder eine islamkritische Organisation gewesen sein.
Der jetzt begonnene Prozeß ist bis November terminiert; es sind zunächst einmal dreißig Verhandlungstage angesetzt.
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