Der Salafist (extreme Islamist), der im Mai in Bonn zwei Polizeibeamten in die Oberschenkel gestochen hat, ist zu einer Haftstrafe von sechs Jahren wegen schwerer Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt worden. Das Gericht bezeichnete ihn als „brandgefährlich“ und attestierte ihm deutliche Realitätsferne. Daß es trotzdem nur vergleichsweise wenig Gefängnis gab, wurde unter anderem damit gerechtfertigt, daß die Verletzungen zwar schwer waren, aber nicht lebensbedrohlich. Trotz Äußerungen des Verurteilten im Prozeß, daß der, der den moslemischen Propheten beleidige (oder als Beamter im Dienst zulasse, daß andere dies täten) den Tod verdient habe, waren weder versuchter Mord noch versuchter Totschlag zur Anklage gekommen.
Ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußerte sein Unverständnis über dieses Urteil. Über den Einzelfall hinausgehend, führte er aus: Es gäbe bei den Gerichten eine verhängnisvolle Tendenz, Mordversuche an Polizisten nicht mehr als versuchten Mord zu werten, weil Polizeibeamte ohnehin ständig mit körperlichen Übergriffen rechnen müßten und damit das Merkmal der „Heimtücke“ entfalle. Der Beamte Arnold Plickert, für seine Gewerkschaft stellvertretender Landesvositzender in Nordrhein-Westfalen, bezeichnete dies als Aufforderung an potentielle Gewalttäter.
Murat T., der die türkische Staatsangehörigkeit hat, wird voraussichtlich nach drei Jahren Haft in seine Heimat abgeschoben. Ein deutscher Täter würde mindestens ein Jahr länger bis zu einer möglichen vorzeitigen Entlassung sitzen müssen. Und wenn er sich weiterhin auch in Haft so uneinsichtig zeigen würde wie Murat T., müßte er eher damit rechnen, die ganzen sechs Jahre bis zum letzten Tag im Gefängnis zu bleiben.
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