Leicht abgedreht

Der Generalstaatsanwalt von Brandenburg ist offenbar ein klein wenig abgedreht, muß man leider einfach so sagen.

Am 4. Januar veröffentlichte die in Journalistenkreisen noch immer sehr gut angesehene „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) einen Bericht, daß der nämliche Andreas Behm die Staatsanwaltschaften im Lande aufgefordert habe, Straftaten aus Anlaß von Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstrationen „nachdrücklich zu verfolgen“. Auf die Möglichkeit von „Schnellverfahren“, gegebenenfalls mit Haft bis zum Verhandlungstermin, wurde ausdrücklich hingewiesen.

Mit in heutigen Zeiten durchaus lobenswerter journalistischer Gründlichkeit fragte die SZ nach. Der Sprecher des Generalstaatsanwalts, Marc Böhme, bestätigte. Dabei, so wird er von der SZ zitiert, „handele es sich um Straftaten wie Angriffe auf Polizeibeamte und Journalisten oder Kundgebungen vor Krankenhäusern.“

Wenn der Sprecher nicht frei interpretiert oder gar erfunden, sondern seinen Chef korrekt zitiert hat, dann muß man sich allerdings fragen, wie dieser Andreas Behm überhaupt die „Befähigung zum Richteramt“ erlangt hat, sprich ein Zweites Juristisches Staatsexamen bestanden hat.

Daß Angriffe auf Polizisten in aller Regel Körperverletzung sind, meist vielleicht noch verbunden mit „Widerstand gegen die Staatsgewalt“, wissen wohl auch juriistische Laien. Daß tätliche Angriffe auf Journalisten nicht zusätzlich „Angriffe auf die Staatsgewalt“ sind (zumindest noch nicht), wohl aber gleichfalls Körperverletzungen, dürfte auch auf der Hand liegen. Was aber eine Kundgebung vor einem Krankenhaus zu einer Straftat macht, ist nicht zu erkennen. Es sei denn, man betrachtet so was als „staatsfeindliche Hetze“, eine Strafbestimmung, die es im Strafgesetzbuch der ehemaligen DDR gab. Allerdings hat dieses seine Gültigkeit mit dem 3. Oktober 1990 verloren, was nun auch schon ein wenig länger her ist als ein paar Tage….

Berechtigterweise kritisierte die stellvertretende AfD-Landesvorsitzende von Brandenburg, Birgit Bessin, dieses Schreiben als „unfaßbare Einschüchterung“. Davon, daß andere im Landtag von Brandenburg vertretene Parteien sich gleichfalls kritisch geäußert hätten, weiß die SZ nichts zu berichten. Entweder hat die SZ in der Hinsicht nicht gründlich recherchiert, oder aber die breite parlamentarische Mehrheit in Potsdam hat gegen die seltsamen Ansichten des Generalstaatsanwalts oder seines Sprechers keine Einwände.

Nebenbei gesagt: Einfache (tätliche) Angriffe auf Menschen wie Polizisten oder Journalisten sind meistenteils einfache Körperverletzung in Sachen des § 223, Strafrahmen bis fünf Jahre. Einfacher Diebstahl in Sachen des § 242 StGB wird mit genau dem gleichen Strafrahmen bestraft. Wenn in dem einen Fall Staatsanwaltschaften aufgefordert werden, auf „Schnellverfahren“, möglicherweise noch mit sogenannter „Hauptverhandlungshaft“ bis zur baldige Gerichtsverhandlung, zu dringen, dies aber bei Eigentumsdelikten mit gleicher Strafandrohung unterbleibt, dann haben wir es hier mit einer ziemlich offenkundigen Ungleichbehandlung zu tun. Sowas gilt, wie man unter anderem in Artikel 3 Grundgesetz nachlesen kann, als Indiz dafür, daß kein rechtsstaatliches Verhältnis mehr vorliegt. Das ist schon echt ein bißchen abgedreht! Oder eher noch mehr als nur ein bißchen…

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