Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat der Stadt Kassel eine weitere, juristische Niederlage beschert und die Demonstration der nationalen Opposition am 20. Juli 2019 endgültig erlaubt. Somit bricht der peinliche Verbotsversuch der Stadtverwaltung gänzlich in sich zusammen, ohnehin waren die Begründungen eine Aneinanderreihung von Spekulationen und Unterstellungen. Fast schon humoristisch muteten die jüngsten Ausführungen an, eine Demonstration sei am 20. Juli, dem Tag des gescheiterten Hitler-Attentates, nicht hinnehmbar, da die rechtsextremen Teilnehmer als Provokation die sogenannte „Stauffenberg-Fahne“ tragen könnten – offenbar weiß die Stadt Kassel nicht, wofür DIE RECHTE steht, die Demonstranten der Partei sind wahrscheinlich die letzten Menschen, die in der Bundesrepublik mit einer solchen Fahne durch die Gegend spazieren würden. Mit verloren hat wieder einmal der notorische Gerichtsverlierer Gregor Lange, seines Zeichens Polizeipräsident in Dortmund, der aus 150 Kilometer Entfernung den Aufmarsch gegen Pressehetze und manipulative Berichterstattung verurteilte, sowie der Stadt Kassel die Hilfe seiner Rechtsabteilung anbot, deren Maßnahmen immer wieder von Verwaltungs- und Strafgerichten als rechtswidrig eingestuft werden. Offensichtlich hat die Stadt Kassel diese Hilfe dankend angenommen, obwohl jede vernünftige Kommune ein solches Angebot der juristisch inkompetenten Polizei Dortmund wohl eher ausgeschlagen hätte. Letztendlich schaut die neue „Achse der Verlierer“, Stadtverwaltung Kassel und Polizei Dortmund, in die Röhre und darf ein weiteres Mal erleben, dass Grundrechte wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch von politisch Andersdenkenden in Anspruch genommen werden. Auch und gerade bei politisch kontrovers diskutierten Themen.
Achtung: Geänderter Treffpunkt und Wegstrecke durch die Neustadt!
Im Rahmen der juristisch verfügten Kooperation, zu der die Stadtverwaltung letztendlich gezwungen wurde, konnte eine Wegstrecke ausgehandelt werden, die aus Sicht der Veranstalter eine ordentliche Öffentlichkeit gewährleistet und repräsentativ ist. Bedauerlicherweise stand jedoch der Bahnhofsvorplatz, der von der Deutschen Bahn offenbar an eine Gegendemonstration vermietet wurde, nicht zur Verfügung, eine städtischerseits vorgeschlagene Verlegung auf den „Halitplatz“, benannt nach dem Opfer der VS-NSU-Verschwörung, Halit Yozgat, wurde von den Veranstaltern selbstredend abgelehnt und als thematisch wenig zielführend erachtet. Letztendlich wird die Demonstration auf dem Unterneustädter Kirchplatz, erreichbar u.a. mit der unmittelbar angrenzenden Straßenbahn der Linien 4 und 8, beginnen. Treffpunkt ist um 12 Uhr, der Beginn ist für 13 Uhr vorgesehen. Teilnehmer, die über den Hauptbahnhof anreisen, werden von der Bundespolizei in Empfang genommen, anschließend wird es die Aufgabe der Landespolizei sein, den gesetzlich geschützten Weg zur Versammlung zu gewährleisten, etwa durch den Zugang zur Straßenbahn oder fußläufig vom etwa zwei Kilometer entfernten Hauptbahnhof zum Unterneustädter Kirchplatz. Kräftemäßig sollte die Polizei im Übrigen mit etwa 2.000 Beamten gut aufgestellt sein, möglichen Störfaktoren unter den Gegendemonstrationen konsequent zu begegnen – ob dafür auch der politische Wille vorliegt, wird sich zeigen.
Neuer Treffpunkt: Der Unterstädter Kirchplatz
Macht noch einmal mobil: Jetzt erst recht, auf nach Kassel und den staatlichen Schikanen, sowie Verbotsphantasien trotzen. Meldet euch bei den üblichen Verdächtigen bezüglich Vorabtreffpunkten oder nutzt die koordinierten Zuganreisen! Auf nach Kassel!
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