Die gestrige Razzia gegen die PRO-Bewegung sowie ein heutige Beschluß des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geben uns Gelegenheit, uns ein wenig genauer mit Nordrhein-Westfalens Innenminister Jäger (SPD) zu befassen.

Zuerst zur Razzia, über die wir heute bereits berichtet haben.

Im „Kölner Stadt-Anzeiger“ fällt der gute Mann heftig aus der Rolle. Auch wenn es allein aus urheberechtlichen Gründen eher nicht unser Art ist, ganze Absätze aus Fremdmedien zu zitieren, ist das hier unvermeidlich:

Die gegen Fraktionsmitglieder von pro Köln erhobenen Betrugsvorwürfe zeigen einmal mehr, wie skrupellos sich diese Rechtsextremisten den demokratischen Rechtsstaat zur Beute machen wollen. Diese geistigen Brandstifter scheinen nicht einmal davor zurückzuschrecken, ihre menschenverachtende und ausländerfeindliche Hetze durch Straftaten zu finanzieren. Der Versuch von Pro Köln, den Stempel der Verfassungsfeindlichkeit um jeden Preis zu vermeiden, ist gescheitert.“

Wir lassen uns das einmal Satz für Satz auf der Zunge zergehen, kauen es ein wenig durch und schlucken es dann genüßlich herunter, um es dem mentalen Verdauungstrakt zuzuleiten, damit der jägersche Unsinn letztlich dort landet, wo er passend aufgehoben ist.

Schon im ersten Satz übersieht der Mann, der nebenbei NRWs oberster Verfassungshüter sein sollte, daß ein Vorwurf nun mal kein Beweis ist und daß bis zum rechtskräftigen Abschluß eines ordentlichen Gerichtsverfahrens ein jeder als unschuldig zu gelten hat.

In zweiten Satz offenbar Herr Jäger scheinbare hellseherische Fähigkeiten. Selbst wenn der behauptete Betrug vorliegen sollte, so ist damit noch lange nicht klar, zu welchen Zwecken die angeblich erschlichenen Gelder denn verwendet worden sind. Ob man sie privat verbraten hat oder ob sie der Finanzierung von PRO Köln oder PRO NRW oder PRO Deutschland gedient haben…. Der dritte Satz hingegen ist irgendwie mit den Mitteln der Logik nicht mehr nachzuvollziehen. Selbst wenn es also einen solchen Betrug gegeben haben sollte und selbst wenn die dadurch erschlichenen Gelder zur Finanzierung von politischer Arbeit ausgegeben worden sind – was daran ist verfassungsfeindlich? Das bleibt wohl des Herrn Jägers Geheimnis.

Aber auf der anderen Seite ist ihm nachzusehen, daß er gestern mal richtig vom Jäger, äh, vom Leder gezogen hat. Denn möglicherweise ahnte er zu dem Zeitpunkt schon, daß ihm heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht gerade gefällig sein würde. Es ging – nach Zählung islamkritischer Kreise – zum nunmehr insgesamt siebzehnten (!) Male um die Mohammed-Karikatur des dänischen Zeichners Westergaard. Deren Zeigen war behördlich für eine für kommenden Sonnabend angemeldete Kundgebung von PRO NRW in Wuppertal untersagt worden. Diese Untersagung durch die örtlich zuständige Versammlungsbehörde soll aufgrund eines Erlasses des besagten Ministers erfolgt sein. Aber ob nun Erlaß oder nicht, ein unabhängiges Gericht sieht das völlig anders. Das Gericht ist nicht weltfremd genug, zu übersehen, daß das Zeigen dieser Karikaturen möglicherweise dazu führt, daß ein paar durchgeknallte Islamisten gewalttätig werden. Das hat sich ja erst im Mai in Bonn gezeigt und hätte beinahe zwei Polizisten das Leben gekostet. Aber das Düsseldorfer Verwaltungsgericht weiß sehr wohl zu unterscheiden: Das Zeigen dieser Karikaturen ist nicht unmittelbar gefährlich, sondern nur die von der Antragsgegnerin (d.i. Polizei Wuppertal) befürchtete Reaktion gewaltbereiter Moslems. Diese wird aber nicht gewissermaßen automatisch herbeigeführt, sondern beruht auf einem Willensentschluß der Gewalttäter.

Die Kosten für ein solches verlorenes Verwaltungsklageverfahren liegen übrigens bei ungefähr 700 Euro. Wobei die Arbeitszeit der Polizisten nicht mitgerechnet ist, die die durch ihren Innenminister veranlaßte Verfügung schließlich vor Gericht verteidigen müssen, ob sie das nun wollen oder nicht. Rechnet man diese Arbeitszeit noch hinzu, sind es niedrig veranschlagt bei 1.000 Euro Kosten. (Wird Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben, wird es natürlich noch teurer.) Und wenn die Zählung richtig ist und sich das jetzt zum siebzehnten Mal wiederholt, dann sind wir schon in einem fünfstelligen Euro-Bereich. Um den, wenn man es genau sieht, Herr Jäger mit seiner Verbohrtheit den Steuerzahler betrogen hat.

Ob man das im Sinne seines Interviews gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auch als verfassungsfeindlich ansehen darf?

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