In zwei Instanzen gewonnen – Demo Bremen trotzdem (selbst) abgesagt

Das am vergangenen Dienstag kurz vor Geschäftsschluss zugestellte Verbot der Demonstration am 24. Oktober in Bremen wurde sowohl vom Verwaltungsgericht als auch am heutigen Freitag vom
Oberverwaltungsgericht natürlich außer Vollzug gesetzt. Beide Gerichte konnten im Zeigen der schwarz-weiß-roten Fahnen des alten Kaiserreiches keine „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ sehen.

Weil die Behörde allerdings das Verbot der bereits am 2. Oktober angemeldeten Demonstration erst am 20. Oktober nachmittags erlassen hatte, erging die letztliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
erst am Freitag gegen 19.00 Uhr.

Die bis dahin mangelnde Rechtssicherheit hat sich auf die Teilnahmewilligkeit negativ ausgewirkt. Die Durchführung einer Demonstration mit angemessener Teilnehmerzahl war daher nicht mehr möglich, also wurde sie von uns selbst abgesagt.

DIE RECHTE/Bundesverband. 

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