Immer mehr Gerichte kippen Versammlungsverbote – Wir sehen uns am 1. Mai!

Seit Mitte März 2020 hatte die Bundesregierung mit ihren Quasi-Notstandsgesetzen pauschale Versammlungsverbote verfügt, die zunächst noch von den Gerichten mitgetragen wurden. Doch in den letzten Tagen hat sich diese Haltung massiv verändert, das grundgesetzlich geschützte Versammlungsrecht wird langsam wieder in Kraft gesetzt. Zunächst entschied das Bundesverfassungsgericht im Falle geplanter Kundgebungen im hessischen Gießen, dass pauschale Versammlungsverbote rechtswidrig sind. Einen Tag später erlaubte auch das Oberverwaltungsgericht in Hamburg grundsätzlich öffentliche Versammlungen, was insbesondere im Hinblick auf den 1. Mai ein erster Schritt ist. Am Freitag gab auch das Verwaltungsgericht Hannover einer Klage statt, die auf die Durchführung einer Kundgebung im niedersächsischen Hildesheim abzielte. Und in Bremen wurde, sogar ohne juristisches Vorgeplänkel, ein Demonstrationszug durch die Innenstadt erlaubt, wenngleich die Zahl der Teilnehmer auf 60 begrenzt wurde. Es zeigt sich aber: Die Totalverbote bröckeln. Umso wichtiger wird es sein, dass die nationale Opposition in diesen stürmischen Zeiten endlich wieder auf die Straße geht. Gegen einen ausufernden Überwachungsstaat und eine hysterische Krisenpolitik, die unsere Gesellschaft weiter zerstört und bestehende Existenzängste, vor allem einkommensschwächerer Schichten, weiter verstärkt. Auch dagegen richtet sich der Protest am 1. Mai!

Streicht euch den Termin im Kalender an und plant jetzt schon eure Anreisen. Seid dabei flexibel: Kontaktverbote für mehr als 2 Personen gelten weiterhin, lediglich bei Versammlungen sind sie außer Kraft gesetzt. Dies ist vor allem bei den Anreisen zu beachten. Wichtig ist: Haltet den Termin frei und sagt anderen Kameraden Bescheid. Wir sehen uns dort, wo der Widerstand hingehört, auf der Straße.

1. Mai 2020 – 14.00 Uhr – Bahnhof Hamburg-Harburg

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