Hässlich, ich bin so hässlich, so grässlich hässlich, ich bin DER HASS!

Diese Zeile stammt aus einem inzwischen auch schon fast vierzig Jahre alten Lied der „Neuen Deutschen Welle“, genaugenommen aus „Ich düse, düse im Sauseschritt“ von DÖF, Langschrift: „Deutsch-österreichisches Feingefühl.“

Nach Meinung von Facebook trifft das auf unsere Partei zu.

Doch der Reihe nach:

Daß es bei Facebook eine Liste mit Organisationen und Personen gibt, die als terroristisch, als kriminell oder als „Haßverbreiter“ eingestuft werden, ist schon lang bekannt. Bisher hat der Konzern sich immer geweigert, die Liste öffentlich zu machen. Man fürchte um den Schutz seiner Mitarbeiter…. Aber jetzt kam ein amerikanisches Medium an diese ungefähr viertausend Organisationen und Personen umfassende Liste. Und machte sie prompt öffentlich. „The Intercept“ (ein Interceptor iost in der Militärsprache ein Abfangjäger) macht natürlich einen Disclaimer: Man könne für die Authentizität und Vollständigkeit der Liste keine Garantie übernehmen. Authentisch sieht sie allerdings aus…

Unter Terrororganisationen sind vornehmlich (aber nicht nur) solche islamischer Ausrichtung aufgeführt; fast vier Seiten beginnen mit Al-, von Al Guraba Media in nicht-alphabetischer Reihenfolge bis hin zu Al-Waad. Unter „Western Europa“ ist Combat 18 aufgeführt und ein „National-Socialist Underground“, womit wohl der berühmt-berüchtigte
NSU gemeint ist. Als Gegengewicht – man möchte möglicherweise politisch ausgewogen sein – ist auch die „Red Army Faction“ erwähnt, womit die Rote Armee-Fraktion, besser bekannt unter ihrem Kürzel RAF, gemeint sein dürfte.

Die nächste Kategorie ist „Crime“.

Dann kommt eine Liste von „Dangerous Individuals and Organizations“, die den größten Teil der Datensammlung ausmacht. Vom militanten Azow-Battaillon über DIE RECHTE oder die Jugendorganisation der NPD, „Junge Nationaldemokraten“ (inzwischen umbenannt in „Junge Nationalisten“) findet sich da viel, was Rang und Namen hat oder jemals hatte; auch diverse verbotene Vereinigungen wie die „Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei“ (FAP) oder „Besseres Hannover“. Auch eine Menge Musikgruppen sind da aufgeführt, unter anderem solche wie „Kategorie C“ oder „Oidoxie“. Bei „Kategorie C“ findet sich später auch deren Frontmann Hannes Ostendorf, der lustigerweise direkt über Heinrich Himmler steht. (Die Personen sind zwar alphabetisch geordnet, aber nicht nach Nachnamen, sondern nach Vornamen, also steht der Hannes – Ostendorf – über dem Heinrich – Himmler -.) Den Frontmann von „Oidoxie“ hat man nicht namhaft gemacht. Dafür ist Ian Stuart (richtig: Ian Stuart Donaldson) aufgeführt, der auch schon locker dreißig Jahre tot ist, und in der Organisationsliste findet sich auch seine Band „Skrewdriver“.

Die Liste „gefährlicher Personen“ unter der Kategorie „Hate“ ist relativ klein; es sind weltweit nur rund 150 aufgeführt. Mit einem gewissen Maß an Stolz dürfen wir verkünden, daß allein vier davon der Partei DIE RECHTE angehören: Siegfried Borchardt (verstorben), Michaesl Brück, Christoph Drewer und Christian Worch.

Aus NPD-Kreisen war zu erfahren, daß man überlegt, Facebook wegen der Nennung der NPD-Jugendorganisation zu verklagen. Man meint vielleicht, es sich als eine politische Partei nicht leisten zu können, daß die eigene Jugendorganisation in einer solchen Liste steht.

Der Gedanke ist nachvollziehbar, denn der Facebook-Account des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der NPD wurde im Frühjahr unseretwegen gesperrt. Es war darauf ein Bericht über die gemeinsam mit der Partei DIE RECHTE in NRW durchgeführten Demonstrationen zum 1. Mai erschienen, auf denen auch ein Banner von DIE RECHTE zu stehen war. Facebook sperrte daraufhin den Account des NPD-Landesverbandes wegen
„Werbung für eine Haßorganisation“. Da stellt sich dann allerdings folgende Frage: Was ist eigentlich, wenn der SPIEGEL oder die linke TAZ auf ihren Facebook-Accounts Bilder von Demonstrationen veröffentlichen, auf denen ein Banner von DIE RECHTE (oder vielleicht auch den „Jungen Nationalisten“, vormals „Junge Nationaldemokraten“, Kürzel noch immer: JN) zu sehen ist?! Werden dann SPIEGEL oder TAZ von Facebook gesperrt? Oder dürfen Medien wie SPIEGEL und TAZ einerseits das „Privileg“ des Journalismus geltend machen, während ein Landesverband einer in Deutschland zugelassenen und bundesweit an Bundestagswahlen teilnehmenden Partei kein „journalistisches Privileg“ haben?!

Die NRW-NPD hat sich allerdings erfolgreich gegen diese Sperrung gewehrt: Binnen weniger Tage erließ das zuständige Landgericht eine Einstweilige Anordnung, daß der Account wieder freigeschaltet werden müsse. Die deutschen Anwälte von Facebook legten dagegen Beschwerde ein, die vom Landgericht im August zurückgewiesen wurde.

Nun hat aber nicht jeder die Strukturen im Hintergrund, ein solches Verfahren führen zu können; das ist schließlich auch mit einem Kostenrisiko (oder zumindest der Notwendigkeit der Vorfinanzierung der Gerichts- und der eigenen Anwaltskosten) verbunden.

Facebook ist ein Monopolist. Das „Hausrecht“ gilt daher nicht, sondern in Deutschland ist Facebook auch an das Grundgesetz gebunden, weil eben Monopolist. Es könnte daher schon interessant sein, die Nennung auf dieser „Schwarzen Liste“ anzufechten, weil sie eben dazu führt, daß ganz arglose Nutzer, die vermeintlich „Werbung“ für eine der aufgeführten Organisationen oder Personen machen, sich plötzlich der Sperrung ihres möglicherweise über viele Jahre hinweg liebevoll gepflegten Accounts gegenübersehen.

Wir werden uns überlegen, ob wir so vorgehen wollen, oder ob wir die Frechheiten des Zuckerberg-Betriebs einfach ignorieren.

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