Während die 89-jährige Ursula Haverbeck in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld–Brackwede für ihre Meinungsäußerung inhaftiert ist, wurde in ihrer Abwesenheit in ihr Wohnhaus in Vlotho (Kreis Herford) eingebrochen. Der oder die Täter versuchten zunächst, die Haustür aufzubrechen, scheiterten aber an den Sicherheitsvorkehrungen. Anschließend schlugen sie ein Seitenfenster ein und durchwühlten mehrere Räume im Inneren des Gebäudes. Nach bisherigem Stand ist unklar, ob es sich um „normale“ Einbrecher handelt oder kriminelle Linksextremisten hinter der Tat stecken, offenbar hatten es die Täter jedoch auf Wertgegenstände abgesehen: Wie hoch die Beschädigungen im Gebäudeinneren sind, ist ebenfalls unbekannt. Das Haus wurde mittlerweile von der Polizei zwecks Spurensicherung versiegelt. Noch ist unklar, ob es Ursula Haverbeck gestattet wird, ihr Wohnhaus aufzusuchen, um zu überprüfen, ob und welche Gegenstände ggf. entwendet worden sind. Sollte sich die Leitung der Justizvollzugsanstalt Brackwede weigern, eine solche Ausführung zu ermöglichen, würden damit die Ermittlungen bewußt torpediert.
Schon jetzt ist klar: Die Staatsanwaltschaft Verden, die Ursula Haverbeck mit einem Haftbefehl festnehmen ließ und sie unvermittelt aus ihrem Alltag riß, statt die Entscheidung über den Eilantrag zwecks Einbeziehung des Gutachtens über die Haftfähigkeit abzuwarten, trägt Mitverantwortung für diesen Vorfall. Als Reaktion auf diesen Vorfall werden die Sicherheitsvorkehrungen und die Überwachung des Grundstücks noch einmal erhöht, damit ausgeschlossen wird, daß zukünftig von Kriminellen – gleich welcher Art – die „Gunst der Stunde“ genutzt wird.
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