Do it again!

Im Filmklassiker „Casablanca“ verlangt Humphrey Bogart, der den Barbesitzer Rick spielt, von seinem Pianisten: „Play it again, Sam!“ In modernen Zeiten und anderen Zusammenhängen muß es wohl heißen: „Do it again!“ Und zwar das politisch rechte Lager gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Polizeipräsidium Dortmund. Ein Klassiker: Im Fußballsport gab es mal einen englischen Trainer, der mit einem Unterton von Resignation sagte: „Das Spiel dauert neunzig Minuten, und am Ende gewinnen die Deutschen!“ In Dortmund müßte es heißen: „Der Prozeß dauert dreißig Minuten, und am Ende gewinnen die Rechten!“

Worum es diesmal geht?

Wir haben über den Trauermarsch für Siggi Borchardt berichtet und daß die Polizei bei dieser Gelegenheit das öffentliche Zeiten von Stadtfahnen der Stadt Dortmund per Auflage untersagt hat. Wahrscheinlich waren sich die Polizisten dabei selbst nicht so ganz einig. Der eine oder andere sagte hinter vorgehaltener Hand, daß er dafür nun so überhaupt kein Verständnis hätte, aber die Gesamt-Einsatzleitung hätte das nun mal angeordnet, und er als Beamter müsse sich daran halten….

Es war schon angekündigt worden, daß wir uns dieses überaus bizarre Verbot nicht gefallen lassen würden.

Der Anmelder und Veranstaltungsleiter hat unmittelbar nach dem Trauermarsch die Behörde aufgefordert, die schriftliche Begründung für ihre Auflage nachzureichen. Damit haben sie sich eine Weile Zeit gelassen, weil sie sich wohl nicht schlüssig waren, ob sie einen Rückzieher machen wollten (peinlich!) oder es auf einen weiteren verlorenen Prozeß angekommen lassen wollten (nicht weniger peinlich!).

Man entschied sich für „nicht weniger peinlich“. Vielleicht ein Verdrängungsmechanismus. (Manche Entscheidungen des Polizeipräsidiums Dortmund sind nur unter Anwendung psychologischer Betrachtung, vielleicht gar psychiatrischer Bewertung, verständlich.) Zuzugeben, daß man unrecht hatte, tut auf der Stelle weh. Das vom Gericht gesagt zu bekommen tut erst in ein, zwei, drei Jahren weh! Allerdings: Es von anderer Seite gesagt zu bekommen, statt selbst die Erkenntnis zu erlangen, zeugt nicht von Kompetenz und Reflektion! Es ist ein eher kindisches Verhalten.

In dieser kindischen Weise argumentierte die Polizei also: Wenn im vorderen Teil des Zuges schwarze Trauerfahnen geführt werden und im hinteren Teil die Stadtfahne von Dortmund mit ihren Grundfarben weiß und rot, dann entsteht ein „Gesamtbild“ von schwarz-weiß-rot, und das widerspricht den Beschlüssen der Innenministerkonferenz.

Daß nach Ansicht der Oberverwaltungsgerichte zweiter Bundesländer und eines Verwaltungsgerichts eines dritten Bundeslandes diese Entscheidung der Innenministerkonferenz dem Gesetz widerspricht, hat man wohl übersehen….

Und daß die originale Kombination – nicht nur die „einen Eindruck erweckende“ – in Dortmund bei Demonstrationen wohlweislich nicht verboten wird, um nicht gleich und sofort einen Eilbeschluß der Verwaltungsgericht zu kassieren, wird dabei auch großzügig übergangen.

Also müssen wir es wieder tun. Also hat der Veranstalter Mitte letzter Woche seine Klage eingereicht.

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