Es ist genau 10.00 Uhr am Dienstag, den 17. Januar 2017. Der Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, eröffnet die Sitzung zur Verkündung des Urteils im NPD-Verbotsverfahren.

Um 10.01 Uhr titelt „Spiegel Online“: „Bundesverfassungsgericht verbietet NPD“

Ebenfalls um 10.01 Uhr vermeldet „Phoenix“: „Verbot der NPD stattgegeben“

Die „Zeit“ ist auch mit im Boot: „Bundesverfassungsgericht verbietet NPD“

Um 10.04 Uhr folgt schließlich noch der „Stern“: „EILMELDUNG: Bundesverfassungsgericht verbietet NPD“

Während der Live-Übertragung der Sitzung im Fernsehsender „Phoenix“ läuft unten im Laufband-Ticker ebenfalls die Meldung, daß die rechtsextreme NPD verboten wurde.

Die ganze Sache hat nur einen Haken: Das Urteil war zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gesprochen. Die Urteilsverkündung folgte nämlich erst um 10.05 Uhr, mit dem Ergebnis, daß der Antrag auf das NPD-Verbot abgelehnt wurde. Die NPD wird nicht verboten.

Was war da los?

Offensichtlich kannten die Schreiberlinge der selbsternannten „Qualitätspresse“ den Unterschied zwischen Antragsverlesung und Urteilsverkündung nicht. Nach Eröffnung der Sitzung durch Richter Voßkuhle verlas dieser zunächst den Antrag des Bundesrates, über den schließlich entschieden werden sollte. Dieser beginnt mit den Worten: „1. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung ist verfassungswidrig. 2. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen (…) wird aufgelöst.“

Anschließend wurde die Anwesenheit der Beteiligten festgestellt und erst dann folgte die Urteilsverkündung.

Sowas kommt davon, wenn jeder der Schnellste sein will und im Eifer des Gefechts „Eilmeldungen“ in die Welt setzt, die sich hinterher als Fake News herausstellen. Falschmeldungen, die gerade von jenen Massenmedien verbreitet werden, die selbst ständig vor angeblichen Fake News warnen.

Die NPD wird also nicht verboten. Besser wäre es, man würde stattdessen Spiegel, Zeit, Stern und Phoenix die Verbreitung von Eilmeldungen verbieten.

Bild: H.D.Volz  / pixelio.de

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