…ist schlecht. Zwei Drittel der Zwei Drittel der Bundesbürger glauben nicht, daß die Abgeordneten ihre Arbeit engagiert und sachgerecht verrichten. Nach einer Umfrage des Wochenmagazins STERN halten 81 Prozent der repräsentativ Befragten die Abgeordneten für überfordert. Fraktionszwang finden 77 Prozent nicht gut, sondern meinen, die Abgeordneten sollten ausschließlich ihrem eigenen Gewissen verpflichtet sein, nicht den Parteien oder geschweige denn Interessengruppen, sogenannten Lobbies.

Auch bemängeln 75 Prozent, daß das Plenum oftmals gähnende Leere aufweist.

Die Umfrage wurde von dem bekannten Institut FORSA durchgeführt; es nahmen 1.002 Personen teil.

Zumindest einige der Probleme ließen sich mit einer Parlamentsreform beseitigen.

Wenn namentliche Abstimmungen untersagt sind und der Bundestag grundsätzlich nur in geheimer Abstimmung entscheiden darf, sieht das mit dem Fraktionszwang plötzlich nicht mehr so dringend aus. Es ist doch klar, daß Abgeordnete nicht gern „Abweichler“ sind. Denn ihnen droht dann, von ihren Parteien bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt zu werden. Bei zwingend geheimen Abstimmungen ist diese Gefahr deutlich verringert.

Und was die leeren Bänke beziehungsweise Sessel im Parlament betrifft: Was passiert eigentlich einem Arbeitnehmer, der unentschuldigt der Arbeit fernbleibt? Wenn er schon nicht mit Kündigung rechnen muß, dann mindestens mit Lohneinbuße. Also sollte man die den parlamentarischen Debatten fernbleibenden Abgeordneten auf gleiche Weise bestrafen, sofern sie keine ärztliche Kranschreibung vorlegen können. Proportionale Diätenkürzung. Dann wird es auch wieder voll im Hohen Haus.

Nur an der mangelnden Kompetenz wird man nicht viel ändern können, dagegen hilft kein Gesetz und keine Verordnung. Das ist eben der grundlegende Fehler einer ausufernden Parteiendemokratie, daß die Kandidaten oftmals nach sachfremden Erwägungen gewählt werden.

Alles zusammen ein Grund, warum die Wahlbeteiligung seit langer Zeit im Sinkflug ist.

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