Demokratieabbau beginnt mit Einschüchterung

Eine 16-jährige Schülerin aus Ribnitz_Damgarten hat ein Video auf Tik-Tok veröffentlicht. Was haben Schlümpfe und Deutschland gemeinsam? Sie sind bzw. werden blau. Letzteres war eine Anspielung auf die Erfolge der AfD bei Wahlen und vor allem in Meinungsumfragen. Zudem hat sie bekannt, daß Deutschland für sie nicht ein Ort sei, sondern Heimat.

Aufgrund einer anonymen Denunziation schaute ihr Schulleiter sich das Video an und rief die Polizei. Er vermochte darin den Anfangsverdacht von „Verfassungsfeindlichkeit“ und „Volksverhetzung“ zu erkennen.

Die Polizei kam mit drei Mann, genauer gesagt zwei Männern und einer Frau, und zwar in Uniform. Erste Berichte, daß das Mädchen von der Polizei aus dem Unterricht geholt worden sei, erwiesen sich als falsch. Es war der Direktor, während die Polizisten auf dem Gang warteten. Dieses begleiteten die Schülerin dann ins Direktorenzimmer. Ob man in so einer Situation von „abführen“ sprechen kann oder das übertrieben ist, sei dahingestellt. Nach einem Interview, das das Mädchen mit ihrer Mutter gemeinsam der „Jungen Freiheit“ gegeben hat, haben aber offenbar auf dem Weg dorthin zwei Schulklassen beobachtet, daß Loretta B. In Polizeibegleitung ins Direktorenzimmer gebracht wurde. „Ich habe die stechenden Blicke aller auf mir gespürt“, zitiert die „Junge Freiheit“ das Mädchen.

Im Direktorenzimmer fand dann…. ja, was denn?! Es scheint wohl eine sogenannte „Gefährderansprache“ gewesen zu sein, aber die Polizei vermeidet in ihrer Pressemitteilung diesen Begriff sorgsam. Es soll ein „Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter“ gewesen sein. Ach so, so nennt man das heute…

Natürlich – und zugegebenermaßen! – war den Polizisten von Anfang an klar, daß die Postings nicht einmal den vagesten Anfangsverdacht einer Straftat begründeten. Und da ein Schulleiter zwingendermaßen Vollakademiker sein muß und über einen entsprechenden Intelligenzquotienten verfügen muß, hätte das auch diesem Herrn Jan Dirk Zimmermann klar sein müssen.

Man kann der AfD-Politikerin Beatrix von Storch nur zustimmen, wenn sie den Mann wegen „Falscher Verdächtigung“ (strafbar im Sinne von § 164 StGB) angezeigt hat.

Auch das Vorgehen der Polizei, während der Unterrichteszeit mit mehr als der üblichen zweiköpfigen Streifenwagenbesatzung und in Uniform auszurücken, muß als mindestens fragwürdig angesehen werden; denkbarerweise eine Dienstpflichtverletzung. Warum nicht zum Unterrichtsende mit zwei unauffälligen Zivilbeamten? Das alles sieht nach gezielter Einschüchterung aus; offener gesagt: Nach Meinungsterror!

Aber es paßt wunderbar ins Bild, wo doch Innenministerin Faeser und Verfassungsschutzchef Haldewang gern auch gegen vermeintlich „extremistische Meinungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“ vorgehen möchten.

Da kann man der 41-jährigen Mutter Anett B. nur zustimmen, wenn sie gegenüber der „Jungen Freiheit“ bekundet, sie habe „diese Stasi-Scheiße“ niemals für möglich gehalten. Ob sie jetzt auch eine „Gefährderansprache“ erhält, weil sie das Vorgehen von Schulleiter und Polizei als „Stasi-Scheiße“ bezeichnet hat? Na, das solidarisieren wir uns doch einfach mal und sagen gleichfalls, daß wir den Vorgang für Stasi-Scheiße halten. Und warten fröhlich darauf, daß die Polizei nun uns gegenüber eine „Gefährderansprache“ (oder ein „Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter“) führen möchte. Von mir persönlich würden die was zu hören bekommen; und anschließend eine Klage zum Verwaltungsgerichtl, daß sie solche Formen von Stalking künftig freundlicherweise zu unterlassen hätten.

Christian Worch

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