In Franken mit Schwerpunkt Bamberg hat es eine Razzia gegeben. Elf Männern und zwei Frauen wird vorgeworfen, eine „kriminelle Vereinigung“ gebildet zu haben. Bei den Durchsuchungen wurde eine scharfe Schußwaffe gefunden, mehrere nicht-schußfähige Schußwaffen und andere waffenartige Gegenstände und „kistenweise“ Sprengmittel. Die Gruppe soll nach Ermittlungen der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft angeblich die Absicht gehabt haben, mit sogenannten „Kugelbomben“ gegen ein Asylbewerberheim vorzugehen, möglicherweise auch gegen linksextreme Gegendemonstranten oder deren Einrichtungen beziehungsweise Zentren.

Das klingt ja fast nach Bürgerkrieg; willkommen in Syrien, wo Assads Luftwaffe völkerrechtlich geächtete Faßbomben auf den ISIS, andere Rebellengruppen und damit zwingendermaßen auch auf Teile der eigenen Bevölkerung wirft.

Die berüchtigten „Kugelbomben“ sind allerdings völkerrechtlich nicht geächtet. Es sind Feuerwerkskörper, die man im Nachbarland Polen (woher sie wohl auch per Paketversand bezogen worden sind) völlig frei kaufen kann. Wir hoffen nur, daß die Bamberger Staatsanwaltschaft jetzt nicht etwa unterstellt, die gesamte polnische Bevölkerung sei eine einzige kriminelle Vereinigung…

Das alles klingt zunächst also einmal weniger nach einer „kriminellen Vereinigung“ als mehr nach einer Art Räuberpistole.

Überhaupt ist auffällig, wie gern die deutsche Justiz seit einigen Jahren mit dem Vorwurf der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (gemäß § 129 Strafgesetzbuch) gegen politisch rechte Zusammenhänge vorgeht, während man eine gleichartige Handlung bei kriminellen Antifa-Banden, die sich massenhaft zusammenrotten, um Steine und Böller zu werfen, Autos anzuzünden, Barrikaden zu bauen und Landfriedensbruch zu begehen, derartiges nicht feststellen kann. Eine offenbar politisch gewollte Einseitigkeit, die man im Lichte des Gleichbehandlungsgrundsatzes (aus Artikel 3 Grundgesetz) schon irgendwie als nicht wirklich verfassungskonform ansehen muß!

Nach derzeitigen Informationen sind von den dreizehn Betroffenen zur Zeit drei wegen „dringenden Tatverdachts“ in Untersuchungshaft; darunter auch ein oder mehrere Mitglieder des Kreisverbandes Bamberg der Partei DIE RECHTE.

Anlaß für einige Medien, gleich mal zu fragen, ob man sich von diesen Leuten distanziere und möglicherweise Ausschlußverfahren gegen sie einleiten wolle.

Denen, die solche sensationshungrigen oder möglicherweise auch provozierend gemeinten Fragen stellen, sollte an dieser Stelle einmal ein elementarer Rechtsgrundsatz vor Augen gehalten werden: Es gibt eine gesetzliche Unschuldsvermutung. Daß gegen jemanden ein hinreichend dringender Tatverdacht besteht, um einen Haftbefehl zu rechtfertigen, heißt noch lange nicht, daß er schuldig ist. (Sehen wir unter anderem an dem vermeintlichen Brandstifter von Tröglitz, der est mal zwei Wochen in Untersuchungshaft saß und dann entlassen werden mußte, weil er es vermutlich wohl doch nicht war….Und wie war das nach dem vermeintlich ausländerfeindlichen „Mord“ von Sebnitz an einem achtjährigen Jungen, der sich dann hinterher doch als „Windei“ oder richtiger als tragischer Unfall entpuppte? Saßen da nicht auch ein paar Leute erst mal ein bis drei Wochen in Haft?!) Da warten wir lieber erst einmal ab, ob es eine Anklage gibt, ob auf die Anklage ein gerichtliches Urteil folgt und ob da letztlich rechtskräftig wird. Nach diesem in einem Rechtsstaat üblichen Procedere – das ein paar Jahre dauern kann – ist immer noch Gelegenheit, sich das Urteil durchzulesen und festzustellen, ob es da irgendwas gibt, von dem man sich distanzieren sollte. Oder ob ein Fehlverhalten vorliegt, das zu einem Ausschlußantrag führt und eine ordentliche Schiedsgerichtsverhandlung nach sich zieht.

Also keine übertriebene Hast! Auch wenn einige Medien furchtbar gern möglichst noch gestern „Nägel mit Köpfen“ oder so was sehen wollen: Wir halten uns an die Grundsätze von Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Wer von uns etwas anderes erwartet, muß sich die Frage gefallen lassen, ob er vielleicht ein Verfassungsfeind ist.

Allerdings sollte bei dieser Gelegenheit auf zwei Dinge hingewiesen werden, die zu beachten wir unsere Parteifreunde (und sonstige Leser dieser Seite) bitten.

Auch wenn diese sogenannten „Polenböller“ oder „Kugelbomben“ im östlichen Nachbarland legal sind; in Deutschland sind sie es wegen strengerer Vorschriften nicht. Egal, ob man sich eine Kiste davon kommen läßt, um Asylbewerber oder Flüchtlinge zu erschrecken oder sie ganz harmlos zur Sylvesterfeier zünden möchte. Besitz und Verwendung sind in jedem Fall strafbar.

Und Flüchtlingsheime anzugreifen, ist ohnehin völlig unsinnig. Es geht nicht allein um die philosophische Frage, ob damit schlimmstenfalls Menschen in Gefahr gebracht werden oder „bestenfalls“ „nur“ eine Sachbeschädigung begangen wird. Wer politisch aktiv ist, sollte es sowohl im eigenen Interesse als auch in dem seines politischen Umfeldes vermeiden, sich überhaupt strafbar zu machen. Und wenn ein Flüchtlingsheim abgebrannt oder durch Wasserschaden oder Buttersäure o.ä. mindestens zeitweilig unbewohnbar gemacht wird, kehrt deshalb kein einziger Flüchtling von sich aus in seine Heimat zurück. (Die sind von dort viel schlimmere Dinge gewöhnt!) Und ebensowenig wird kein einziger von denen, die bereits in den Startlöchern hocken, deshalb darauf verzichten, in Deutschland auf unsere Kosten ein nicht nur sichereres, sondern vor allem auch wirtschaftlich besseres Leben zu suchen. Gewalt ist kein sinnvolles Mittel der politischen Auseinandersetzung.

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