Abschiebung von Doppelstaatlern

Ein bereits vor zwei Monaten stattgefundenes Treffen nahe Potsdam sorgt
für einen medialen Sturm im Wasserglas. Teilweise wird da sogar schon
von „Wannsee-Konferenz 2.0“ gesprochen.

Daß ein paar Leute von der AfD plus der Anführer der „Identitären
Bewegung“, die aus welchen Gründen auch immer als „gesichert
rechtsextrem“ gilt, darüber beraten, wie man verstärkt abschieben könne,
hat seine Ordnung. Das will ja sogar Kanzler Scholz. Zumindest angeblich.

Der Aufreger ist, daß auch erörtert worden sein soll, wie Inhaber des
deutschen Passes mit Migrationshintergrund abgeschoben werden können.
Das, so die Meinung der Presse und der etablierten Politik, ginge ja nun
überhaupt nicht.

Nein? Wirklich nicht?

Eiu Blick ins Gesetz hilft da manchmal weiter.

Artikel 16 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz klingt sehr eindeutig: „Die
deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Aber Satz 2
des selben Absatzes relativiert die ganze Sache dann schon wieder ein
wenig. Da lesen wir nämlich: „Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf
nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur
dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“

Also kann ein Deutscher – sofern er noch mindestens eine weitere
Staatsangehörigkeit hat – die deutsche Staatsangehörigkeit durchaus –
und zwar gegen seinen Willen! – verlieren, sofern es ein entsprechendes
Gesetz gibt.

So ein Gesetz gibt es zur Zeit nicht, wenn ich nicht was übersehen habe.
Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Verfassungswidrig wäre ein
solches Gesetz durchaus nicht in jedem Fall. Denn die Verfassung geht ja
gerade davon aus, daß es ein solches Gesetz, wenn es nicht schon
existiert, durchaus geben könnte.

Aus einer solchen Erörterung also zu schließen, daß mindestens die
teilnehmenden AfD-Mitglieder, wenn nicht gar die ganze AfD,
verfassungswidrig sei, ist nicht nur abenteuerlich, sondern völlig
unbegründete Hetze.

Und was die betrifft, die da von „Wannsee-Konferenz 2.0“ faseln:

Die sollten sich mal überlegen, ob sie nicht vielleicht den Holocaust
verharmlosen. Es ist ja wohl schon ein Unterschied, ob man einen
gewissermaßen industriell organisierten Massenmord plant, oder ob man
massenhaft Menschen aus welchen Gründen auch immer abschieben will.

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