EuGH: Skandalurteil gegen Ungarn, Tschechien und Polen!

Der europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am vergangenen Donnerstag (02. April 2020), dass Ungarn, Polen und Tschechien 2015 gegen geltendes EU-Recht verstießen, da sie sich weigerten Asylbewerber aufzunehmen.

Während in Staaten wie Deutschland, Schweden oder Frankreich das kollektive Chaos ausbrach und indessen Hundertausende illegale Migranten ins Land kamen die auch noch hundert bis tausendfach Identitätsbetrug ausübten um mehr staatliche Hilfen abzugreifen und nicht wieder abgeschoben zu werden behielt man in den oben genannten Ländern den Durchblick und kam ziemlich ungeschoren durch diese Krise.

Es ist schon bezeichnend, dass Brüssel die EU Staaten nun zwingen möchte Asylbewerber aufzunehmen ganz gleich ob dies nun Akzeptanz in der Bevölkerung findet oder die Asylanten überhaupt einen Asylgrund vorweisen können. Dies zeigt wieder einmal eindrücklich wie volksfeindlich und arrogant die EU handelt und, dass ihr die einzelnen europäischen Völker in ihrer Souveränität völlig egal ist.

Wir fordern deshalb schon lange einen Austritt Deutschlands aus diesem antieuropäischen Konstrukt. Für ein Europa der Vaterländer!

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

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