Erklärung zum Prozess am 17.11.2020 von Ursula Haverbeck.

Liebe Freunde und Mitkämpfer für die Wahrheit,

Ihr wißt, daß ich am 5. November aus aus der Haft entlassen wurde, nach voller Verbüßung meiner Gefängnisstrafe.

Inzwischen gibt es in der Bundesrepublik ein allgemeines Übernachtungsverbot.
Ohne Übernachtungsmöglichkeit wäre die Teilnahme an einem Gerichtsverfahren in Berlin für mich nicht möglich.

Daher stellten mein Rechtsanwalt und ich den Antrag, den Termin am 17. November zu verschieben, was auch im Hinblick auf meine noch nicht behobenen Gehörprobleme wünschenswert wäre.

Dem wurde nicht stattgegeben.

Man wünschte also in jedem Fall – ob ich der Verhandlung folgen könne oder nicht – über mich zu verhandeln.

Ich bin zur Zeit nicht voll verhandlungsfähig!
Kommt noch aufgrund der Coronaverordnungen ein Abstands- und Maskengebot hinzu, müßte ich fortwährend um Wiederholung des Gesprochenen bitten.

Dieses Festhalten, trotz guter nicht-juristischer Gründe, an dem 2. Amtsgericht-Verfahren ist eine Bankrotterklärung der BRD Justiz.

Hinzu kommt, daß durch den § 130 StGB, Volksverhetzung, als Gesetz im Strafgesetzbuch der BRD, der Artikel 5 GG so gut wie abgeschafft ist.

Ein Justizskandal ersten Ranges!
Die Anklage steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und übergeordneten Völkerrechts.

Ursula Haverbeck,
16. 11. 2020

Quelle: freiheit-fuer-ursula.de

DIE RECHTE/KV Rhein – Erft. 

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