Ein guter Vorsatz für 2020: Jetzt für DIE RECHTE spenden!

Ein neues Jahr ist angebrochen und viele Menschen quälen sich wieder mit den verrücktesten Vorsätzen, die man sich selbst auferlegt hat, aber dann doch oft nicht einhalten kann oder möchte.

Wer sich nun dieses Jahr nicht wieder selbst etwas vorgaukeln möchte, kann seinen guten Vorsatz für das Jahr 2020 sehr schnell erfüllen, indem er einfach finanziell die nationale Oppositionspartei im Rhein-Erft-Kreis mit einer Spende unterstützt und somit etwas Gutes für unser Volk und unsere Heimat leistet.

Die Aktivisten unserer Partei leisten alle ehrenamtlich ihren Beitrag zum täglichen Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse. Doch trotz des großen, persönlichen Einsatzes bedarf jeder politische Kampf auch immer finanzielle Unterstützung.

Da unsere Partei jedoch keinen Cent aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält, sind wir auf Spenden von unseren Mitgliedern und Unterstützern angewiesen.

Spenden an Parteien sind steuerlich absetzbar!

Parteispenden sind steuerlich gesehen Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Im Einkommensteuergesetz (EStG) unter §34 g und im §10 b Abs. 2 ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden  geregelt. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.000 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. Darüber hinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Bankverbindung:
Kontoinhaber: DIE RECHTE – KV Rhein-Erft
IBAN: DE14 3705 0299 0157 2840 12
BIC: COKSDE33XXX (Kreissparkasse Köln)
Verwendungszweck: Spende

Sollten Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, so teilen Sie uns dies bitte über unser Kontaktformular mit.

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

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