Die zunehmende Meinungsdiktatur hierzulande führt regelmäßig zu erstaunlichen Gerichtsverfahren und Urteilen. Vor dem Brühler Amtsgericht wurde nun ein 41-Jähriger Mann zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt.

So soll er im November 2015 in einer E-Mail an den ehemaligen Brühler Flüchtlingskoordinator scharf das Verhalten der „Flüchtlinge“ in Brühl und die allgemeine Asylpolitik angegriffen haben. Zudem bezeichnete er die bekannte Grüne Claudia Roth als „ekelhaft“.

Vor Gericht stand der Mann zu seiner Aussage. Er sehe sie allerdings nicht als Beleidigung, da „Ekel einer der sieben Primäraffekte des Menschen“ sei. In seiner Stellungnahme verurteilte er Roth zudem dafür, daß sie für eine „gefährliche Überfremdung unserer Heimat“ verantwortlich sei.

Die Verurteilung wegen Beleidigung ist äußerst zweifelhaft. Zunächst einmal sollte es vollkommen von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, jemanden ekelhaft, abscheulich, abstoßend, unsympathisch oder widerlich zu finden. Das ist ein rein subjektives Empfinden, welches kaum justiziabel ist.

Zudem ist Beleidigung ein reines Antragsdelikt. Der Empfänger der E-Mail müßte diese also in denunziatorischer Absicht an Claudia Roth weitergeleitet haben und diese hätte wiederum eine Anzeige stellen müssen. Ist das nicht passiert, hätte das Gericht überhaupt nicht verhandeln dürfen. Sollte es tatsächlich so passiert sein, halten wir es mehr mit der Aussage „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“.

Auch der zweite verhandelte Vorfall wegen Beleidigung vermittelt eher den Eindruck einer politisch voreingenommenen Justiz. Vorgeworfen wurde dem Mann, daß er einem Verwandten der Nachbarn seiner Eltern „Scheiß Ausländer“ zugerufen habe. Der Angeklagte schilderte die Situation hingegen so, daß die Nachbarn erheblichen Lärm verursacht hätten und er lediglich die Situation klären wollte. An der Tür sei es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, bei der diese Wörter allerdings nicht gefallen sind. Während der Ausländer bei seiner Version der Geschichte bliebt, stützte der Vater des Angeklagten die Version seines Sohnes.

Obwohl somit Aussage gegen Aussage stand und selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch forderte, entschied die Richterin, lieber den Ausländern zu glauben. Im Koran gibt es die Aussage „Nehmt zwei Männer als Zeugen; wenn ihr keine zwei findet, dann nehmt einen Mann und zwei Frauen“, welche klar macht, daß die Aussage einer Frau im Islam weniger wert ist. In der Bundesrepublik Deutschland ist offensichtlich die Aussage eines Ausländers inzwischen ebenso wesentlich mehr wert, als die Aussage eines Deutschen.

Letztendlich wurde der Mann zu 60 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt also 3000 Euro Geldstrafe verurteilt. Daraufhin standen Zuschauer auf und bezeichneten das Urteil als „Verarschung“. Der Verurteilte gab sich hingegen unbeeindruckt, holte ein Bündel Geldscheine hervor und sagte „Ich habe genug Spielgeld für die Berufung“.

Man darf sich also auf ein zweites Kapitel dieser Farce gefaßt machen. Wir würden uns freuen, wenn sich der Angeklagte über das Kontaktformular bei uns melden würde, wir würden seine eigenen Eindrücke über Themen wie Claudia Roth, Meinungsfreiheit und Asylpolitik gerne in einem Gespräch oder einem Gastbeitrag veröffentlichen.

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

Bild: Tim Reckmann | pixelio.de

Leave your comment to Cancel Reply

Your email address will not be published.