Den nachfolgenden Artikel haben wir von der Netzseite des KV Hamm übernommen

Vorwort

Der Besuch von Veranstaltungen, die von Politikern der etablierten Parteien, Gutmenschen oder direkt von den Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise, Gemeinden usw.) organisiert werden, stellt für uns eines der effektivsten Mittel in der politischen Auseinandersetzung dar. Dies kann z.B. eine öffentliche Veranstaltung einer etablierten Partei zum Thema Rechtsextremismus oder eine Bürgerversammlung zu einem geplanten Moscheebau sein. Wenn man sich auf diesen Veranstaltungen als nationaldenkender Bürger zu Wort meldet, hat man die Möglichkeit, direkt mit den Bürgern in den Dialog zu kommen und seine politischen Positionen darzulegen. Weil das Regime diese Gefährlichkeit erkannt hat, wird es uns so schwer wie möglich gemacht, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen und mitzudiskutieren. Dieser Aufsatz soll dazu dienen, juristische und taktische Möglichkeiten für eine erfolgreiche Teilnahme an solchen Veranstaltungen aufzuzeigen.

1. Informationen zur rechtlichen Situation

Zunächst einmal ist es unabdingbar, sich im voraus über seine Rechte zu informieren und sich nicht gleich abwimmeln zu lassen. Grundsätzlich gilt, daß der Versammlungsleiter bei öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen das Hausrecht ausübt (§ 7 Abs. 4 VersG des Bundes). Dennoch dürfen nur solche Personen ausgeschlossen werden, welche die Ordnung gröblich stören (§ 11 Abs. 1 VersG). Wer nicht als Störer auftritt, darf von der Versammlung nicht ausgeschlossen werden. Allein die Tatsache, daß sich andere durch die Anwesenheit der betreffenden Personen gestört fühlen, macht sie noch nicht zu Störern.

Gem. § 6 Abs. 1 VersG können bestimmte Personen oder Personenkreise in der Einladung von der Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen ausgeschlossen werden. Der Ausschlußsatz klingt meistens so, daß sich die Veranstalter vorbehalten, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Damit dieser Ausschlußsatz tatsächlich wirksam wird, muß er allerdings auf allen Ankündigungen und Einladungen für die Veranstaltung enthalten sein. Anderenfalls  kann sich der Einlaß Begehrende darauf berufen, die Einladung aus einer Quelle zu haben, die den Ausschlußsatz nicht enthält. Sollte der Ausschlußsatz fehlen oder nicht in jeder Ankündigung enthalten sein, muß grundsätzlich Jedem der Zutritt zur Veranstaltung gewährt werden.

Beispiel: Wenn der Ausschlußsatz zwar auf einer über das Weltnetz verbreiteten Einladung enthalten ist, in dem dazugehörigen Zeitungsartikel aber nicht, wird der Ausschlußsatz nicht wirksam. Hier kann man z.B. den betreffenden Zeitungsartikel einfach mit zur Veranstaltung bringen und sich auf die öffentliche Einladung berufen.

Oft kommt es allerdings vor, daß die Polizei nationaldenkenden Teilnehmern trotz insoweit eindeutiger Rechtslage den Zutritt zur Veranstaltung verweigert bzw. Platzverweise ausspricht. In solchen Situationen darf man sich natürlich nicht gewaltsam den Weg zur Veranstaltung erkämpfen, sondern ist auf den juristischen Weg angewiesen: Im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage kann im nachhinein die Rechtswidrigkeit eines schon beendeten Verwaltungsaktes (wie z.B. einem Platzverweis) festgestellt werden. Eine erfolgreich durchgefochtene Fortsetzungsfeststellungsklage führt in der Regel dazu, daß die Polizei in einer ähnlichen Situation den nationaldenkenden Bürgern den Zugang zur Veranstaltung nicht mehr verwehrt. Schließlich möchte sich kein Polizist andauernd vor den Verwaltungsgerichten juristische Klatschen einfangen.

Sollte im konkreten Fall der Eintritt zur Veranstaltung verwehrt werden, ist man allerdings auch nicht komplett hilflos. Hierzu wird auf Punkt 9 dieses Aufsatzes verwiesen.

2. Sammeln von Informationen zum Thema der Veranstaltung

Neben der rechtlichen ist auch die inhaltliche Vorbereitung von größter Wichtigkeit. Wenn z.B. das Thema der Veranstaltung Rechte Gewalt lautet, empfiehlt es sich, die konkreten Fallzahlen rechter, linker, islamistischer und sonstiger Ausländergewalt parat zu haben. Ist das Thema ein geplanter Moscheebau, sollte man sich vorher über die örtlichen Gegebenheiten informieren: Wie hoch sollen die Minarette werden? Wie ist die Parkplatzsituation? Wann sind Ruhestörungen zu erwarten? Man sollte also auf keinen Fall unvorbereitet in eine Veranstaltung hineingehen.

3. Entwicklung von rhetorischen Fähigkeiten

Nicht jeder Mensch ist der geborene Rhetoriker, was aber nicht weiter schlimm ist. Für den Anfang ist es allemal besser, sich ein paar Sätze zusammenzulegen und diese auswendig zu lernen, anstatt herumzustammeln und sich damit der Lächerlichkeit preiszugeben. Je erfahrener man in Bürgergesprächen und Diskussionsrunden ist, desto sicherer wird man auch im Umgang mit solchen Situationen.

Darüber hinaus hat man natürlich auch die Möglichkeit, sich umfassend rhetorisch zu bilden. Dazu muß man keine überteuerten Rhetorik-Seminare besuchen. Einfacher und kostengünstiger geht es im Selbststudium. Hierzu seien die Bücher „Die Macht der Rhetorik. Besser reden – mehr erreichen“ von Roman Braun, „Satanische Verhandlungskunst …und wie man sich dagegen wehrt“ von Wolf Ruede-Wissmann, „Körpersignale der Macht. Der kreative Weg zu mehr Erfolg und Einfluß“ von Julius Fast sowie die Klassiker „Psychologie der Massen“ von Gustave le Bon und „Propaganda“ von Edward Bernays empfohlen. Ein Geheimtipp ist das „Handbuch der Kommunikationsguerilla“ der linksextremen „autonomen a.f.r.i.k.a. gruppe“.

4. Zusammenstellung der Teilnehmergruppe

Natürlich kann man auch als Einzelkämpfer solche Veranstaltungen besuchen, aber es ist allemal wirkungsvoller und auch sicherer im Hinblick auf zu erwartende körperliche Übergriffe der Gegenseite, dies mit mehreren Personen zu tun. Grundsätzlich gilt: Je mehr Teilnehmer von uns, desto besser. Man sollte vorher allerdings die Aufgaben unter den einzelnen Teilnehmern aufteilen: Wer meldet sich mit welchen Beiträgen zu Wort? Wer macht sich Notizen? Wer bleibt beobachtend im Hintergrund? Wer beobachtet eventuell die nähere Umgebung der Veranstaltung und kümmert sich um die Sicherheit der abgestellten Fahrzeuge? Wer kümmert sich um Audio-/Videoaufnahmen?

5. Einsickern in die Veranstaltung

Nun sind die Vorbereitungen im wesentlichen abgeschlossen und man kann sich darum kümmern, wie es taktisch am klügsten wäre, in die Veranstaltung einzusickern. Zunächst einmal sollte man natürlich keine szenetypische Bekleidung tragen und nicht bereits mit Sprechchören auf den Lippen in die Veranstaltung einmarschieren. Die Teilnehmer sollten einzeln oder in Kleinstgruppen in die Veranstaltung einfließen und sich über den ganzen Raum verteilen. Die Gruppen sollten untereinander zudem nicht miteinander kommunizieren. Die gesamte Teilnehmergruppe kann sich allerdings am Schluß der Veranstaltung zu erkennen geben, z.B. durch gemeinsames Verlassen des Raumes kurz vor Beendigung der Veranstaltung.

6. Tipps zum Diskussionsverhalten

Wenn die Diskussion eröffnet ist, muß man sich darüber im klaren sein, wie man am besten in die Diskussionsführung eingreift. Der Verfasser hat es oft selbst miterlebt, daß auch neutrale Bürger zumeist ablehnend reagieren, wenn man Propaganda mit dem Holzhammer betreibt. Man sollte also nicht aggressiv, unfreundlich oder polemisch rüberkommen. Die Diskussion sollte sachlich geführt werden und man sollte sich dabei auch nicht von keifenden Gutmenschen aus der Ruhe bringen lassen.

Als Faustformel kann also gelten: Freundlich im Ton, aber verbindlich in der Sache.

7. Der Trick mit den Fragen – und wie man ihn umgehen kann

Wenn die Veranstalter schon nicht umhinkommen, die nationaldenkenden Bürger an der Veranstaltung teilhaben zu lassen, greifen sie oft zu einem Trick: Man verbietet allen Gästen, eigene Stellungnahmen beizusteuern und will sich darauf beschränken, den Gästen ein Fragerecht einzuräumen. Wenn man dann trotzdem eigene Stellungnahmen abgeben will, wird oft versucht, einem das Mikrophon zu entreißen oder ihn zu übertönen, was regelmäßig zu starker Unruhe im Publikum führt und eine sachliche Diskussion unmöglich macht.

Hier heißt es allerdings: Vom Gegner lernen, heißt siegen lernen. Im Bundestag wird den Abgeordneten das Recht eingeräumt, während der Rede eines anderen Abgeordneten eine Zwischenfrage zu stellen, sofern der Redner damit einverstanden ist. Von dem Instrument der Zwischenfragen machen gerne Abgeordnete jener Parteien Gebrauch, die einer anderen Partei als der jeweilige Redner angehören. In den seltensten Fällen haben diese Abgeordneten aber tatsächliche Verständnisfragen, sie wollen vielmehr mit eigenen Stellungnahmen dazwischengreifen. Das machen sie mit folgendem rhetorischen Kniff: Sie beginnen ihre Frage mit der Einleitung „Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß…“ oder „Sind Sie mit mir der Ansicht, daß…“

Damit kann man also eigene Stellungnahmen in die Form einer Frage gießen, ohne daß dies vom Diskussionsleiter bemängelt werden kann. Denkbar wären z.B. Fragen wie: „Sind Sie mit mir der Ansicht, daß der geplante Moscheebau aus den folgenden Gründen nicht ausgeführt werden sollte…“ oder „Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß der Anteil rechter Gewalt an der Gesamtkriminalität lediglich 0,1 % beträgt?“

8. Audio- und Video-Aufnahmen

Darüber hinaus empfiehlt es sich, Ton- oder Videoaufnahmen von der Veranstaltung zu machen und diese im Anschluß daran im Netz zu veröffentlichen. Auch hier sollte man sich von den Veranstaltern nicht ins Bockshorn jagen lassen: Auf öffentlichen Veranstaltungen, die schließlich ein Ereignis der Zeitgeschichte gem. § 23 KunstUrhG darstellen, darf gründsätzlich auch photographiert und gefilmt werden.

9. Verteilen von Flugzetteln

Wenn die Veranstaltung schließlich beendet wird, ist dies noch lange kein Grund, um sofort nach Hause zu gehen. Nun kann man sich mit Flugzetteln oder sonstigem Werbematerial vor dem Gebäude postieren und den Bürgern einige Informationen mit auf den Heimweg geben. Bei dieser Gelegenheit kann man auch noch einmal in das direkte Gespräch mit dem Bürger einsteigen.

Das Verteilen nicht-kommerzieller Flugzettel auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bedarf grundsätzlich keiner vorherigen Anmeldung. Sollte es sich bei dem Veranstaltungsort allerdings um Privatgelände handeln, ist darauf zu achten, dieses vorher zu verlassen.

10. Gründliche Nachbereitung

Als letztes sollte man eine gelungene Wortergreifung auch vernünftig nachbereiten. Deshalb sollte bei der Veranstaltung mindestens ein Teilnehmer dafür abgestellt werden, den Gang der Veranstaltung ausführlich mitzuschreiben, falls keine Ton- oder Videoaufnahmen gemacht werden. Neben dem Publizieren eines Aktionsberichtes sollten sich die Teilnehmer auch noch einmal persönlich zusammensetzen, um darüber zu sprechen, was positiv gelaufen ist und welche Punkte für das nächste mal noch weiter optimiert werden können.

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