Wichtiges Signal vor den kommenden Protestaktionen: Einkesselung von Aktivisten war rechtswidrig

Die nächste juristische Ohrfeige für die uniformierten Rechtsbrecher aus der Markgrafenstraße: Das Amtsgericht Dortmund entschied Ende Juni, dass die Einkesselung mehrerer Aktivisten am Rande einer unangemeldeten Anti-Corona-Demo im Mai 2020 rechtswidrig war.

Was war geschehen? – Im Frühjahr 2020 erlebte unser Land das erste Aufflammen der Freiheitsbewegung gegen die Corona-Pandemiesimulation. Die Protestaktionen im ersten „Corona-Frühling“ waren zum Teil angemeldet, teilweise fanden sie jedoch auch spontan und ohne konkreten Ablaufplan statt. In Dortmund wurde damals über soziale Netzwerke aufgerufen, sich am 16. Mai 2020, einem Sonnabend, ab 15.30 Uhr auf dem Alten Markt in der Innenstadt zusammenzufinden. Mehrere hundert Bürger aus Dortmund und Umgebung folgten diesem Aufruf, darunter auch rund 30 rechte Aktivisten und Pressevertreter.

Nach dem spontanen Beginn der Protestaktion, die nach Art eines Flashmobs mit rhythmischem Klatschen eingeleitet wurde, setzte sich ein spontaner Protestzug in Bewegung, der an der Einmündung zur Fußgängerzone von der Polizei gestoppt und zum Umdrehen gezwungen wurde. In der Hansastraße wurde der gesamte Aufzug eingekesselt, als plötzlich eine regelrechte Hetzjagd auf nationale Aktivisten begann: Polizisten griffen gezielt einzelne Nationalisten, darunter namhafte Kommunalpolitiker der Partei DIE RECHTE, aus dem Demonstrationszug heraus und steckten sie in einen weiteren Kessel auf dem benachbarten Hansaplatz. Erst nach über einer Stunde – als sich die Spontandemo bereits aufgelöst hatte – wurden die Aktivisten aus dem Kessel entlassen und mit Platzverweisen für den Bereich der Innenstadt belegt.

Mehrere Aktivisten erhoben im Anschluss eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen den mutmaßlichen Rechtsbruch der Dortmunder Polizei und haben nun nach über zwei Jahren Verfahrensdauer Recht bekommen. Das Festhalten im Polizeikessel zum Zwecke der Identitätsfeststellung sei allein schon deshalb rechtswidrig gewesen, so führt es das AG Dortmund aus, weil die Betroffenen als „polizeibekannt“ gelten und ihre Identität also von vornherein bekannt war.

Die Mühlen der Justiz mahlen wie gewohnt langsam, doch diesmal kommt der juristische Erfolg zu einem sehr passenden Zeitpunkt: Wir stehen vor der schwersten und nachhaltigsten Systemkrise der vergangenen 70 Jahre. Spätestens ab dem Herbst ist mit der nächsten großen Protestwelle gegen Energiekrise, Inflation, Corona- und Klima-Diktatur zu rechnen – und wir Dortmunder Nationalisten werden die kommenden Protestaktionen der deutschen Freiheitsbewegung natürlich wieder tatkräftig unterstützen und mitgestalten.

Der jüngste Beschluss des AG Dortmund reiht sich ein in eine schier endlose Liste von juristischen Ohrfeigen, die sich die Rechtsbrecher aus der Dortmunder Markgrafenstraße in den letzten zwei Jahrzehnten eingefangen haben, weil sie sich in der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner partout nicht an ihre eigenen Gesetze halten können oder wollen. Man sagt, Demokraten seien lernfähig – ob dieser Satz auch auf die Dortmunder Polizeiführung zutrifft, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten zeigen.

Quelle: DIE RECHTE Kreisverband Dortmund

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