Dortmund: Mildes Urteil im Kinderporno-Prozess

Am Mittwoch, den 02. März, fand vor dem Dortmunder Amtsgericht ein Prozess wegen des Besitzes von Bildern und Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten statt. Angeklagt war Dennis H., ein 38-jähriger Mann aus Dortmund Hörde, welcher zu Beginn der Verhandlung alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe einräumte.

Die Anklage:

Dem bereits vorbestraften Sexual- und Gewaltstraftäter, welcher übrigens selbst Vater einer kleinen Tochter ist, wurde vorgeworfen, mehrere hundert Bilder und Videos auf verschiedenen Datenträgern besessen zu haben, welche u.a. Kinder beim Sex mit Erwachsenen zeigten. Seine damalige Lebensgefährtin entdeckte einige dieser Bilder und Videos auf dem Handy des Angeklagten und zeigte diesen bei der Polizei an. Bei der dann folgenden Hausdurchsuchung wurden weitere Datenträger gefunden, deren Inhalte deutlich machten, wie krank die Vorlieben des Dennis H. tatsächlich sind.

Viele Vorstrafen, keine Reue:

Der Angeklagte, welcher bereits von 2003 bis 2006 wegen einer Vergewaltigung in Haft gesessen hatte, schien sich keiner Schuld bewusst zu sein. Ein Bild, welches der Richter dem Angeklagten vorhielt, zeigte Dennis H. zusammen mit seiner Tochter, beide komplett entblößt, sich berührend auf dem Sofa liegend. Der Richter bezeichnete das Verhalten des Angeklagten, im Bezug auf das dort gezeigte Bild, als „auffällig“, gefährlich sei dies jedoch nicht. Der Angeklagte selbst bezeichnete dieses Bild als „normales Kuschelfoto“.

Ex-Freundinnen im Zeugenstand:

Zwei seiner ehemaligen Lebensgefährtinnen, u.a. auch die, die den Besitz der Bilder und Videos zur Anzeige gebracht hatte, waren als Zeugen vor Ort und sagten gegen den Angeklagten aus. Dabei stellte sich heraus, dass Dennis H. gerne mal seine Partnerinnen zusammenschlug, wenn er betrunken war. Eine weitere Zeugin, eine Polizistin, welche für die Auswertung der Datenträger zuständig war, sagte ebenfalls aus.

Kuschelkurs von Richter und Staatsanwaltschaft:

Die Staatsanwältin, welche während der Verhandlung ein paar lustige Sprüche auf Lager hatte und zwischendurch sogar mit dem Angeklagten scherzte und freundlichen Smalltalk führte, forderte eine niedrige Haftstrafe, welche unbedingt zur Bewährung ausgesetzt werden müsse und regte sogar an, für die Dauer der Bewährung auf einen Bewährungshelfer zu verzichten, da H. sein Leben sehr gut im Griff habe. Der Richter kam der Forderung der Staatsanwältin nach und verhängte zwei milde Einzelstrafen (zwei, da nicht alle Anklagepunkte gesamtstrafenfähig waren) in Höhe von insgesamt einem Jahr und acht Monaten, welche (selbstverständlich und traurigerweise) zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein Bewährungshelfer wurde gegen den Willen der Staatsanwaltschaft dennoch bestellt. Sowohl Richter als auch Staatsanwältin sahen es als strafmildernd zu betrachten, dass der Angeklagte auch „normale Pornografie“, sprich Darstellungen Erwachsener beim Sex, besessen hatte. Somit gelte er nicht als „kernpädophil“ und dürfe nicht so hart bestraft werden. Dennis H., ein pädophiler Gewaltstraftäter und Vergewaltiger, welcher dem regelmäßigen Konsum von Alkohol nicht abgeneigt ist, muss somit nicht ins Gefängnis.

Fazit:

Es ist erschreckend, wie sanft bundesdeutsche Gerichte mit Verbrechern umgehen, welche offenbar das leibliche Wohl unserer Kinder gefährden. Wer eine Gefahr für Kinder darstellt, ob auf sexueller Ebene oder nicht, hat keinen Platz und keinerlei Akzeptanz in der Gesellschaft verdient. DIE RECHTE fordert deshalb nach wie vor: Höchststrafe für Kinderschänder!

Quelle: DIE RECHTE Kreisverband Dortmund

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