Amtsgericht Dortmund: Wer mit dem Feuer spielt, verbrennt sich die Finger

Am Dienstag, den 15.03., fand vor dem Dortmunder Amtsgericht ein Widerspruchsverfahren des Dortmunder Stadtratsabgeordneten von DIE RECHTE, Matthias Deyda, statt, welches sich gegen einen Bußgeldbescheid richtete, der wegen des angeblichen Tragens einer Fackel (im Rahmen einer Gedenkveranstaltung am 12.03.2021) auferlegt worden ist.

Das Tragen einer Fackel auf Dortmunder Grünanlagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, so ist es in der Satzung der Stadt Dortmund festgelegt.

Zwei Polizisten, welche als Zeugen in dem Verfahren angehört worden sind, sagten aus, dass auf den vermeintlich belastenden Bildern nicht zu sehen ist, dass Deyda eine Fackel in der Hand hält.

Das Verfahren endete, wie erwartet, mit einem Freispruch, die Kosten des Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt, sprich diese zahlt der Steuerzahler.

Es ist immer wieder erstaunlich, für welche Art von Verfahren, Aufwand und Gerichtskosten entstehen. Während Kriminelle sich oft wegen tatsächlicher Straftaten gar keine Gedanken über juristische Konsequenzen machen müssen, darf man als Teil der nationalen Opposition in Dortmund immer gerne davon ausgehen, dass man wegen jedem noch so lächerlichen „Delikt“, sich selbst vor Gericht wiederfindet.

Quelle: DIE RECHTE Kreisverband Dortmund

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