An zahlreichen Stellen im Dortmunder Stadtbild befinden sich Wahlplakate der Partei DIE RECHTE, mit denen für die Kommunalwahl am Sonntag (13. September 2020) mobilisiert wird. Ein zentrales Thema ist auch die Forderung nach Wohnraum, der zuerst für Deutsche zur Verfügung stehen soll, u.a. wird gefordert, illegale Asylbewerber konsequent abzuschieben, um Wohnraum kurzfristig zu schaffen, im sozialen Wohnungsbau Einheimische gegenüber Einwanderern vorzuziehen und bei mittelfristigen Neubauten das eigene Volk nicht zu vergessen. Eine Forderung, die nicht nur dringend notwendig, sondern in sich selbst auch plausibel ist. Für den Verband der Dortmunder Migrantenorganisationen (VMDO) sollen die Plakate jedoch eine strafbare Volksverhetzung darstellen – nach einem Bericht der Nordstadtblogger hat der Verband mittlerweile Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dortmund erstattet. Natürlich wird die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren einstellen, denn abgesehen davon, dass es sich um eine legitime, politische Forderung handelt, liegen auch elementare Voraussetzung des Volksverhetzungs-Paragraphen, etwa eine aggressive Stimmungsmache gegen Minderheiten, nicht vor. Die VMDO verweisen indes darauf, dass Migranten gegenüber Deutschen diskriminiert würden und deshalb gegen das Gleichbehandlungsverbot verstoßen würde. Vielleicht würde diesen VMDO ein Blick in das Grundgesetz helfen, das nicht umsonst zwischen Deutschen-Grundrechten und Jedermann-Grundrechten unterscheidet. Natürlich darf ein Staat seine eigene Bevölkerung bevorzugen. Er muss es sogar. Aber das versteht offensichtlich nicht jeder.
DIE RECHTE/KV Dortmund – Dortmund Echo.
Leave a Reply